Niederbiber

VdK Niederbieber hatte ein interessantes Thema beim Infoabend

Foto: VdK Niederbieber-Segendorf

Zu seinem ersten Stammtisch im Jahr lud der VdK Ortsverband Niederbieber-Segendorf und es kamen 20 interessierte Zuhörer.

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Das Thema lautete: „Pflegestützpunkt – Was macht der Pflegestützpunkt Neuwied?“ Frau Anja Klingbeil wurde eingeladen und berichtete von den Anfängen, sprich der Einführung der Pflegeversicherung, die 1995 zu den vier Pflichtversicherungen (Kranken-, Unfall-, Renten- und Arbeitslosenversicherung) hinzukam. In Rheinland-Pfalz gibt es 135 Pflegestützpunkte, das heißt auf 30.000 Einwohner kommt ein Pflegestützpunkt. Dieser wurde im Jahr 2009 im Bundesgesetz geschaffen. In Neuwied Stadt gibt es zwei dieser Pflegestützpunkte, die von jedem gesetzlich Verpflichteten besucht und genutzt werden können. In diesen Pflegestützpunkten gibt es Pflegeberatung, die kostenlos ist, Lösungen und Hilfe bei Leistungen, die allerdings auf freiwilliger Basis beruhen.

Ein Fallbeispiel: das Einkaufen fällt schwer, es muss eine Haushaltshilfe eingestellt werden. Um diese Hilfe zu bekommen, kann der Pflegestützpunkt zu Hilfe geholt werden Hier werden dem Hilfesuchenden verschiedene Arten von Pflegediensten aufgezeigt, dabei kommt automatisch die Frage nach den Kosten auf. Reicht die Pflegeversicherung nicht aus die Kosten zu zahlen, tritt das Sozialamt ein. Allerdings muss dafür dann ein Antrag auf Kostenübernahme gestellt werden, der dann mithilfe der Angestellten der Pflegestützpunkte ausgefüllt werden kann.

Die Pflegestützpunkte haben einen neutralen Träger, der kostenlos und selbstverständlich vertraulich die Belange der Hilfesuchenden und Antragsteller bearbeiten. Wenn möglich soll die Person, die in einer der drei Pflegestufen eingestuft werden soll, in ihrer vertrauten Umgebung bleiben. Dabei ist der Tagespflegesatz sehr nützlich, der jede einzelne Position bei Hilfe auflistet. Auch hier hilft der Pflegestützpunkt den Pflegeantrag auszufüllen und an den medizinischen Dienst zu schicken. Dieser entscheidet dann über die Pflegestufe und die zu erwartenden Kosten. Widerspruch kann mit einer 30-Tage-Frist dagegen eingereicht werden, wenn man der Meinung ist, der Medizinische Dienst habe falsch eingestuft oder die Hilfeleistungskosten seien zu hoch. Für ein Familienmitglied, das nicht medizinische Hilfe in Anspruch nehmen will, obwohl deutlich sichtbar Einschränkungen im Haushalt oder bei der täglichen Pflege festzustellen sind, genügen intensive Gespräche und Ratschläge meist nicht, zum Beispiel den Hausnotruf anzuschaffen. Ist dies der Fall, wird ein Pflegeantrag ausgefüllt, der dann an den Medizinischen Dienst geschickt wird. Sobald dieser geantwortet hat und alles ist in Ordnung, können die Pflegeleistungen beantragt werden, und dieses schon in der kurzen Zeit von 10 Tagen.

Nach diesem sehr intensiven und informativen Referat kamen Fragen zu den unterschiedlichsten Stichpunkten, die Frau Klingbeil in leicht verständlicher Weise beantwortete. Sei es um die Kosten der Pflegestufe, sei es wie man den Familienangehörigen versucht Hilfe anzubieten, es gab immer eine Antwort. Nach gut einer Stunde bedankte sich Vorsitzender Rüdiger Hof bei der Referentin mit einem Geschenk und wünschte den Zuhörern einen gute Heimweg.