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Diedenhofen zu Kinderrechten im Grundgesetz: „Verhandlungen zu Grundgesetzänderung an der Union gescheitert“

Nach jahrelangen Verhandlungen zur Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz ist das Vorhaben an der CDU/CSU-Fraktion gescheitert.

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Der von der SPD-Bundestagsfraktion eingeforderte nötige Einigungswille war am Ende leider nicht da. CDU und CSU waren nicht bereit, den Weg zu einer weiteren Stärkung der Kinderrechte mitzugehen. Damit hält die Union eine zentrale Vereinbarung des Koalitionsvertrags nicht ein. „Das ist bitter und enttäuschend. Noch nie waren wir dem Ziel Kinderrechte im Grundgesetz so nahe. Der SPD ging es immer darum, unsere Kinder und damit automatisch ihre Familien zu stärken“, so SPD-Bundestagskandidat Martin Diedenhofen. Gerade Kinder und Familien hätten in den letzten Monaten zum Wohle der Gesamtgesellschaft und zur Eindämmung der Pandemie häufig zurückgesteckt und seien nach wie vor großen Belastungen ausgesetzt, findet Diedenhofen weiter: „Umso ernüchternder ist es, dass jetzt ein großer Schritt zur Stärkung der Belange der Kinder an dieser entscheidenden Stelle versäumt wird“. Für eine Grundgesetzänderung ist im Bundestag und Bundesrat eine Zwei-Drittel-Mehrheit erforderlich. Nachdem der Bundestag Mitte April über den Gesetzentwurf der Bundesregierung in erster Lesung beraten hatte, konnte trotz aller Bemühungen der SPD keine Einigung gefunden werden. „An diesem Beispiel zeigt sich wieder einmal, dass die Union nicht willens ist, eine moderne und progressive Gesellschaftspolitik zu forcieren. Als Abgeordneter werde ich in Berlin mit voller Überzeugung daran arbeiten, die Position der Kinder in der Gesellschaft zu stärken und dafür zu sorgen, dass Kinder in der Praxis stets umfassenden Schutz und die Chance zu ihrer bestmöglichen Entwicklung bekommen“, so Diedenhofen abschließend.

Pressemitteilung: Martin Diedenhofen, SPD