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Rheinland-Pfalz

Trend hält an: Der kleine Waffenschein ist im Land stark gefragt

In Rheinland-Pfalz ist die Nachfrage nach dem kleinen Waffenschein groß. Experten vermuten einen Vertrauensverlust in Staat und Polizei als Ursache dahinter.
In Rheinland-Pfalz ist die Nachfrage nach dem kleinen Waffenschein groß. Experten vermuten einen Vertrauensverlust in Staat und Polizei als Ursache dahinter. Foto: dpa

Immer mehr Rheinland-Pfälzer decken sich mit Schreckschusswaffen und Pfefferspray ein. Die Zahl der kleinen Waffenscheine stieg in den ersten neun Monaten des Jahres 2016 um mehr als die Hälfte im Vergleich zum Vorjahreszeitraum an. Das teilt die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion in Trier mit, die die Zahlen erfasst.

Lesezeit: 2 Minuten
Demnach wurden von Januar bis September 2016 genau 22.363 kleine Waffenscheine im Nationalen Waffenregister (NWR) für Rheinland-Pfalz gespeichert. Im gleichen Zeitraum 2015 waren es 14.078. Der Trend hält an. Das zeigt ein Blick in die Landkreise im nördlichen Rheinland-Pfalz. Allein im Westerwaldkreis hat sich die Zahl der genehmigten kleinen Waffenscheine von ...
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Regelungen zum Besitz von Waffen

Wer eine Waffe besitzen oder bei sich tragen will, braucht dafür eine Erlaubnis. Das gilt auch für Schreckschusswaffen oder Pfefferspray. Einige Details im Überblick:

1 Kleiner Waffenschein: Damit darf man sogenannte Schreckschuss-, Reizstoff- oder Signalwaffen, die ein Zeichen der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB-Kennzeichen) haben, führen. Dieser Schein muss bei den Landkreisen oder der Verwaltung kreisfreier Städte beantragt werden. Die Behörde prüft dann, ob die nötigen Voraussetzungen erfüllt sind. Die Kriterien sind: Alter: mindestens 18 Jahre, Zuverlässigkeit sowie persönliche Eignung. (Mehr dazu in Wikipedia)

2 Waffenbesitzkarte: Will sich jemand eine Waffe anschaffen, benötigt er dafür eine Waffenbesitzkarte. In die Waffenbesitzkarte trägt die Behörde die Schusswaffen ein, die der Karteninhaber besitzen darf. In der Regel handelt es sich dabei um Sportschützen, Jäger, Schusswaffensammler oder Erben von Waffen. Diese erlaubt ihm aber noch nicht, die Waffe auch außerhalb der eigenen Wohnung oder einer Schießstätte zu tragen – dafür ist der Waffenschein nötig. Es gibt mehrere Kategorien der Waffenbesitzkarte; so berechtigt zum Beispiel die „Waffenbesitzkarte für Sportschützen“ nur zum Besitz Transport von Waffen im verschlossen Behältnis. (Mehr dazu in Wikipedia)

3 Waffenschein: Auch dieser wird von der zuständigen Behörde im Kreis oder in der kreisfreien Stadt beantragt. Neben der Volljährigkeit, Zuverlässigkeit und der persönlichen Eignung prüft die Behörde weitere Punkte: Es bedarf des Nachweises eines Bedürfnisses, einer Haftpflichtversicherung sowie des Nachweises von waffentechnischem und waffenrechtlichem Wissen. Ein Waffenschein jedoch wird nur besonders gefährdeten Personen ausgestellt, die Auswahlkritierien sind sehr streng. (Mehr dazu in Wikipedia)

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