Wenn es um das liebe Geld geht, geben auch renitente „Reichsbürger“ klein bei. Diese Erfahrung macht Schleswig-Holstein, seit im Oktober 2016 eine Gebühr von fünf Euro pro Tag fällig wird, wenn Bürger gültige Ausweispapiere bei den Behörden abgeben und die dann sicher verwahrt werden müssen. Wenn sie dies hören, nehmen sie ihre Papiere lieber wieder mit oder holen sie nach einiger Zeit wieder ab, weiß Ministeriumssprecher Dirk Hundertmark. 2017 hätten sich beispielsweise 17 von 25 Personen direkt wieder umentschieden.
Die Gebühr habe sich bewährt, weil die Beamten den „Reichsbürgern“ ganz freundlich sagen könnten, dass sie den Pass entgegennehmen, aber eine Gebühr verlangen müssen. Dies vermeide konfrontative Gespräche, stärke Beamten den Rücken und entlaste sie auch. „Wer unsere Verfassung und unsere Gesetze nicht akzeptiert, wer unsere Behördenmitarbeiter aufs unflätigste beschimpft, dem müssen wir zeigen, dass unsere Rechtsordnung wehrhaft ist“, meinte Innenminister Hans-Joachim Grote (CDU), der das Modell vom SPD-Vorgänger übernommen hat und für das sich jetzt auch Sachsen-Anhalt interessiere.
Da in Rheinland-Pfalz offenbar nur ganz selten Ausweisverweigerer in Rathäusern auftauchen, sei auch nicht beabsichtigt, eine „Ausweis-Verwahrgebühr“ einzuführen, so das Mainzer Innenministerium. us