Auch bei der Gewerkschaft der Polizei (GdP) in Rheinland-Pfalz sieht man den Umgang der Polizei mit den „Querdenker“-Kundgebungen durchaus kritisch: „Wir wünschen uns auch, dass da früh eingegriffen wird“, sagte die stellvertretende GdP-Landesvorsitzende Stefanie Loth im Gespräch mit unserer Zeitung. „Wir als Gewerkschaft gucken da auch nicht gern zu und nehmen das oft auch nur kopfschüttelnd zur Kenntnis.“
Allerdings seien polizeiliche Abläufe vor Ort oft auch gar nicht so einfach, erklärte Loth: „Die Ausgangslage ist: Da treffen sich Menschen zum Demonstrieren, und das dürfen die auch.“ Das Demonstrationsrecht sei ein hohes Gut, viele dieser Kundgebungen von Gerichten zudem erlaubt worden. Würden dann erste Verstöße von Teilnehmern gemeldet, beginne das Prüfen. Die Vorgehensweise sei meist, erst einmal mehrfach hintereinander zum Einhalten der Regeln aufzufordern. „Wir gehen nicht gern in die Einsätze rein, weil wir wissen: Polizistinnen und Polizisten werden angespuckt oder angehustet“, sagte Loth.
Die Entscheidung, ob eine Versammlung aufgelöst werde, müsse aber der Polizeiführer treffen, „der unter Umständen aber ja nicht selbst vor Ort ist“, sagte Loth. Der Polizeiführer müsse sich wiederum auch mit der Versammlungsbehörde abstimmen, auch dieser Vorgang könne dauern.
Zudem gilt es laut der Gewerkschafterin, das Grundrecht auf Demonstration mit dem Recht auf Gesundheit und Infektionsschutz in Einklang zu bringen – und das Demonstrationsrecht sei nun einmal ein sehr hohes Gut. „Ich kann verstehen, dass es für einen Außenstehenden ärgerlich ist, wenn das dauert“, sagte Loth, sie betonte aber auch: „Es darf nicht der Eindruck entstehen, wir ließen die Rechten laufen.“ gik