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Rheinland-Pfalz

Eiswein muss jetzt vorher angemeldet werden

Eiswein muss bei Temperaturen unter Minus sieben Grad gelesen werden. Das ist gesetzlich vorgeschrieben. Der erste Eiswein überhaupt wurde am 11. Februar 1830 in Dromersheim bei Bingen geerntet.  Foto: dpa
Eiswein muss bei Temperaturen unter Minus sieben Grad gelesen werden. Das ist gesetzlich vorgeschrieben. Der erste Eiswein überhaupt wurde am 11. Februar 1830 in Dromersheim bei Bingen geerntet. Foto: dpa

Der umstrittene Eiswein-Jahrgang 2011 ist beim Weinbauministerium und dem Landesuntersuchungsamt (LUA) sauer aufgestoßen. Darum hat das Land nun eine Vorab-Meldepflicht für Eiswein eingeführt, um schon vor der Ernte die voraussichtliche Menge des Lesegutes in den Weinbergen prüfen zu können.

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Von unserem Redakteur Armin Thomas Die Verordnung ist zum 5. September in Kraft getreten, teilte Umwelt- und Weinbauministerin Ulrike Höfken (Grüne) am Montag mit. Die Betriebe müssen ihre Meldung bis zum 15. November des Erntejahres bei der Landwirtschaftskammer abgeben. Wird die Meldung nicht oder nicht richtig abgegeben, liegt eine Ordnungswidrigkeit vor und ...