Entscheidung für Präsenzunterricht: Fernschule ist nur die Ausnahme
Von Ursula Samary
Schülerinnen und Schüler einer sechsten Klasse einer Schule in Kiel warten in ihrem Klassenzimmer auf den Unterrichtsbeginn.Foto: Gregor Fischer/dpa
Das Oberverwaltungsgericht (OVG) fällte zwei „Corona-Entscheidungen“, bei denen auch der Landesdatenschutzbeauftragte Dieter Kugelmann zu den Verlierern gehört. Im ersten Fall gesteht der Senat unter Vorsitz von Präsident Lars Brocker Schülern keine Befreiung vom Präsenzunterricht und ein Recht auf Fernunterricht zu. Die Grundentscheidung des Landes für den Präsenzunterricht stehe „zumindest derzeit“ mit der Pflicht des Staates zum Schutz des Lebens und der körperlichen Unversehrtheit in Einklang. Ein gewisses Infektionsrisiko gehöre derzeit für alle Bürger zum allgemeinen Lebensrisiko.
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Datenschutz in Grenzen
Ein Gymnasiast hatte seinen Anspruch auf Fernunterricht damit begründet, dass er an Asthma leide und sein Vater (73) auch zur Risikogruppe gehöre. Diese Begründung reicht dem OVG nicht. Vom Präsenzunterricht könne nach dem Schulgesetz nur jemand befreit werden, der aus gesundheitlichen Gründen nicht schulbesuchsfähig ist und für den ...
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