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Westerwaldkreis

Der Lebenshilfe-Prozess und die Frage: Was gehört zur Therapie eigentlich dazu?

Von Angela Baumeier
Immer wieder geht es im Prozess um die Frage: Haben die beim Verein Integration angestellten Therapeuten Leistungen für die Lebenshilfe erbracht?
Immer wieder geht es im Prozess um die Frage: Haben die beim Verein Integration angestellten Therapeuten Leistungen für die Lebenshilfe erbracht? Foto: Röder-Moldenhauer

Etwa 25 bis 30 Prozent ihrer Arbeitszeit hätten die Therapeuten, die bei dem Verein Integration angestellt waren, für die Lebenshilfe gearbeitet. Das schätzte die ehemalige Vorsitzende des integrativen Kindergartens der Lebenshilfe unter Vorbehalt so ein. Als Zeugin wurde sie in dem Prozess gegen die Ex-Vorsitzende der Lebenshilfe (Kreisvereinigung Westerwald) befragt, die sich wegen des Verdachts der Untreue vor dem Amtsgericht in Montabaur verantworten muss. Unter anderem soll die Angeklagte, die bis Ende 2014 Vorsitzende der Lebenshilfe war, dem Verein Integration Leistungen für Therapiemaßnahmen überwiesen haben, die gar nicht geleistet worden sein sollen. Dabei geht es um eine Summe von rund 120.000 Euro.

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Die ehemalige Kindergartenleiterin machte von ihrem Recht, als Verwandte der Angeklagte jede Aussage zu verweigern, keinen Gebrauch. Wenn die Therapeuten ihre kleinen Patienten aus den Kindergartengruppen zur Therapiesitzung geholt oder sie zurückgebracht hätten, so hätten sie jeweils insgesamt etwa zehn Minuten mit den Gruppenleiterinnen über die Patienten gesprochen, listete die ...