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Mayen

Unzulässige Flüchtlingswohnung: In Mayener Steg-Affäre wurde Vermerk des Bauamts ignoriert

Von Hilko Röttgers
Die Kellerräume in der Flüchtlingsunterkunft an der Bürresheimer Straße dürfen dauerhaft nicht als Aufenthaltsräume genutzt werden. Darauf hat die Baubehörde schon im Dezember 2015 hingewiesen. Trotzdem wurde der Keller im August 2016 zur Wohnung ausgebaut.  Foto: Andreas Walz/Archiv
Die Kellerräume in der Flüchtlingsunterkunft an der Bürresheimer Straße dürfen dauerhaft nicht als Aufenthaltsräume genutzt werden. Darauf hat die Baubehörde schon im Dezember 2015 hingewiesen. Trotzdem wurde der Keller im August 2016 zur Wohnung ausgebaut. Foto: Andreas Walz/Archiv

Eine Wohnung im Kellergeschoss der Flüchtlingsunterkunft an der Bürresheimer Straße, die im Auftrag der Mayener Stadtentwicklungsgesellschaft (Steg) hergerichtet wurde, ist baurechtlich nicht genehmigungsfähig. Nun stellt sich heraus, dass diese Tatsache bereits Monate vor dem Baubeginn bekannt war.

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Eine entsprechende Recherche unserer Zeitung bestätigen Oberbürgermeister Wolfgang Treis und der neue Steg-Geschäftsführer Heinz Stoll auf Anfrage. Zugleich bemühen sie sich um eine Erklärung. Anfang des Jahres 2016 hat die Stadt Mayen das Gebäude auf dem Schützenplatz erworben, um dort Wohnungen für geflüchtete Menschen zu schaffen. Hintergrund war die seinerzeitige Flüchtlingsbewegung, ...