Streit um Mehrfamilienhaus im Andernacher Rosental: Kläger halten Richter für befangen
Die Arbeiten an dem Mehrfamilienhaus im Rosental gehen nach einem zweiwöchigen Baustopp im April weiter.Foto: Jennifer Fabricius
Während es als unstrittig gilt, dass ein Bauherr in der Andernacher Straße „Im Rosental“ den hinteren Teil seines Grundstücks bebauen darf, obwohl der Stadtrat eine Veränderungssperre für dieses Gebiet beschlossen hatte, geht der Streit um das im Bau befindliche Mehrfamilienhaus „Im Rosental 11“ in die nächste Runde. Die gegen das Vorhaben klagenden Nachbarn haben nun eine Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingereicht.
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„Das ist unsere letzte Hoffnung“, erklärte Helmut Gebauer, der sich seit Jahren mit juristischen Mitteln gegen den Bau des Mehrfamilienhauses auf dem Nachbargrundstück wehrt, im Gespräch mit unserer Zeitung.
Mit der Verfassungsbeschwerde wenden sich die Kläger gegen zwei Beschlüsse des Oberverwaltungsgericht (OVG) Rheinland-Pfalz von Mitte April: Zum einen hatte das Koblenzer ...
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