Beschluss Arbeiten ruhen bis zur anstehenden juristischen Klärung des umstrittenen Andernacher Vorhabens
Oberverwaltungsgericht verfügt: Im Rosental darf vorerst nicht weitergebaut werden

Ende Januar waren die Arbeiten am Rohbau bereits weit vorangeschritten, doch jetzt ist die Baustelle Im Rosental verlassen.

Sascha Ditscher (Archiv)

Der Rohbau des geplanten Mehrfamilienhauses in der Andernacher Straße „Im Rosental“ 11 ist so gut wie fertiggestellt – und doch ist ein Abschluss des umstrittenen Bauprojekts am Rande der Mayener Hohl erst einmal nicht in Sicht: Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Rheinland-Pfalz in Koblenz hat einen Baustopp verfügt.

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Bis zu einer Entscheidung über den Eilantrag der gegen das Vorhaben klagenden Nachbarn, darf auf der Baustelle nicht weitergearbeitet werden, bestätigte der Vorsitzende Richter am OVG, Thomas Stahnecker, auf Anfrage unserer Zeitung. Im März hatte das Koblenzer Verwaltungsgericht entschieden, dass die Baugenehmigung für das Mehrfamilienhaus mit Tiefgarage das nachbarliche Rücksichtnahmegebot verletzt (wir berichteten).

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