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Eigener Betrieb nur mit Meisterbrief möglich
Dabei hätte sie eine junge Frau gehabt, die den Betrieb fortgeführt hätte. Allerdings ist dies daran gescheitert, dass die Kollegin zwar seit rund acht Jahren als Gesellin arbeitet, aber keinen Meisterbrief hat. "Eine Befreiung von der Meisterpflicht gibt es im Friseurhandwerk nur in absoluten Ausnahmefällen, wenn jemand zum Beispiel mehrere ...