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Rhein-Lahn
Transparenz im Rhein-Lahn-Kreis: Landrat legt Gelder für Nebentätigkeiten offen
Als Kommunalbeamter auf Zeit ist der Kreischef dazu verpflichtet, einmal jährlich öffentlich über Art und Umfang seiner innerhalb oder außerhalb des öffentlichen Dienstes ausgeübten Nebentätigkeiten sowie über die Höhe der dadurch erzielten Vergütungen zu berichten. Damit soll Transparenz geschaffen werden; Bürger können sich über die Aufstellung auf der Internetseite des ...