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Limburg/Rhein-Lahn

Hat Bischof falsche eidesstattliche Erklärung abgegeben?

Franz-Peter Tebartz-van Elst, Bischof von Limburg, im Innenhof vor der Kapelle des Bischofshauses auf dem Areal der alten Vikarie gegenüber dem Limburger Dom.Die Staatsanwaltschaft Limburg geht drei Anzeigen nach. Dem Limburger Oberhirten wird vorgeworfen, eine falsche eidesstattliche Erklärung abgegeben zu haben. Foto: dpa
Franz-Peter Tebartz-van Elst, Bischof von Limburg, im Innenhof vor der Kapelle des Bischofshauses auf dem Areal der alten Vikarie gegenüber dem Limburger Dom.Die Staatsanwaltschaft Limburg geht drei Anzeigen nach. Dem Limburger Oberhirten wird vorgeworfen, eine falsche eidesstattliche Erklärung abgegeben zu haben. Foto: dpa

Die Auseinandersetzung, die das Nachrichtenmagazin „Spiegel“ mit Bischof Franz-Peter Tebartz-van Elst über dessen Aussage führte, er sei mit seinem Generalvikar Franz Josef Kaspar im Januar vorigen Jahres in der Business Class nach Indien geflogen, hat möglicherweise ein juristisches Nachspiel. Wie der Limburger Oberstaatsanwalt Hans-Joachim Herrchen auf Anfrage bestätigt, liegen der Behörde drei Anzeigen wegen des Verdachts der Abgabe einer falschen eidesstattlichen Erklärung vor.

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Limburg/Rhein-Lahn - Die Auseinandersetzung, die das Nachrichtenmagazin „Spiegel“ mit Bischof Franz-Peter Tebartz-van Elst über dessen Aussage führte, er sei mit seinem Generalvikar Franz Josef Kaspar im Januar vorigen Jahres in der Business Class nach Indien geflogen, hat möglicherweise ein juristisches Nachspiel. Wie der Limburger Oberstaatsanwalt Hans-Joachim Herrchen auf Anfrage bestätigt, ...