Mietstreit: Kein Auszug in Sicht
Mittlerweile ist es bewohnbar. Der Vermieter klagte wegen seiner Gehbehinderung auf Eigenbedarf. Das Amtsgericht Diez gab ihm Anfang August recht. Die Bewohner hatten bis 31. Dezember 2016 Zeit, auszuziehen, andernfalls wurde eine Zwangsräumung angekündigt. Trotzdem ist das Paar nicht aus-, sondern vor die nächste Instanz gezogen. Solange es nun auf die Verhandlung vor dem Oberlandesgericht Koblenz wartet, so der Sohn der Vermieter, werde die Zwangsräumung aufgeschoben. das