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Diez

Klares Votum: Stadtrat stimmt für Tempo 30 in Freiendiez

Von Heinz Burkhard Westerweg
Durch die Tunnelbaustelle und der damit verbundenen Umleitung herrscht in Freiendiez – hier die Rudolf-Dietz-Straße – ein erhöhtes Verkehrsaufkommen. Jetzt hat sich der Stadtrat dort für Tempo 30 ausgesprochen.  Foto: Uli Pohl
Durch die Tunnelbaustelle und der damit verbundenen Umleitung herrscht in Freiendiez – hier die Rudolf-Dietz-Straße – ein erhöhtes Verkehrsaufkommen. Jetzt hat sich der Stadtrat dort für Tempo 30 ausgesprochen. Foto: Uli Pohl

Tempo 30 – das fordert der Stadtrat für den Bereich Rudolf-Dietz-Straße, Aarstraße, Brückenstraße und Friedrichstraße. Außerdem soll die Beschilderung des Durchfahrtsverbots für Lkw auf Rudolf-Dietz-Straße und Aarstraße verbessert werden. In der Sitzung am Donnerstag hatte CDU-Fraktionsvorsitzender Marco Rosso den Anstoß gegeben für einen Antrag an die zuständige Verkehrsbehörde und die Initiative mit Mehrbelastungen durch die Tunnelbaustelle begründet.

Lesezeit: 2 Minuten
In der offenen Fraktionssitzung der CDU Anfang des Monats hatte der Freiendiezer Karl Heck eindringlich auf die Notwendigkeit einer Verkehrsberuhigung in dem Stadtteil hingewiesen und seine Argumente auch an Stadtbürgermeister Frank Dobra und Verbandsgemeindebürgermeister Michael Schnatz adressiert. Die Aufhebung der Parkmöglichkeiten etwa an der Rudolf-Dietz-Straße wegen der Sperrung der Schaumburger ...
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Schneeräumung gilt der Gefahrenabwehr für Fußgänger: Strikte Vorgaben durch Neuregelung

Neu geregelt wird in der Satzung über die Reinigung öffentlicher Straßen die Schneeräumung auf Flächen ohne Gehweg. Nach einem Beschluss des Stadtrates gilt für Diez: Wird durch Schneefälle die Benutzung von Gehwegen erschwert, so ist der Schnee unverzüglich wegzuräumen. Gefrorener oder festgetretener Schnee ist durch Loshacken zu beseitigen.

Das Räumgut ist so zu lagern, dass der Verkehr auf Fahrbahnen und Gehwegen nicht eingeschränkt und der Abfluss von Oberflächenwasser nicht beeinträchtigt wird. Hydranten sind von Eis und Schnee freizuhalten. Die Gehwege sind in einer für den Fußgängerverkehr erforderlichen Breite von 1,5 Meter von Schnee freizuhalten. Soweit kein Gehweg vorhanden ist, gilt als Gehweg ein Streifen von 1,5 Meter Breite entlang der Grundstücksgrenze. Der später Räumende muss sich an die schon bestehende Gehwegräumung vor den Nachbar- bzw. gegenüberliegenden Grundstücken anpassen. hbw
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