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Limburg

Kein Scherz: Dieselfahrverbot droht in Limburg ab 1. April

Ein streckenbezogenes Fahrverbot für bestimmte Fahrzeuge auf der Frankfurter Straße und der Schiede könnte vom 1. April an greifen.  Foto: Stadt Limburg
Ein streckenbezogenes Fahrverbot für bestimmte Fahrzeuge auf der Frankfurter Straße und der Schiede könnte vom 1. April an greifen. Foto: Stadt Limburg

Das hessische Umweltministerium hat die Stadt Limburg darüber informiert, dass die zweite Fortschreibung des Luftreinhalteplans mit Bekanntmachung im Staatsanzeiger am Montag in Kraft tritt. Damit rückt ein streckenbezogenes Fahrverbot in der Stadt deutlich näher.

Lesezeit: 3 Minuten
Betroffen von dem Fahrverbot wären Fahrzeugtypen mit Ottomotoren bis Euronorm 2, Dieselmotoren bis einschließlich Euronorm 5 sowie Nutzfahrzeuge bis einschließlich Euronorm V. Sollten sich die Belastungswerte mit Stickstoffdioxid nicht verbessern und über dem Grenzwert von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter (µg/m3) im Jahresmittel bleiben, könnte das Fahrverbot auf der Schiede und ...
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Hier ist der Plan einsehbar

Die Fortschreibung des Luftreinhalteplans wird in der Zeit vom 23. November bis einschließlich 6. Dezember im Bürgerbüro der Kreisstadt Limburg, Werner-Senger-Straße 10, zu folgenden Zeiten ausgelegt: Montag von 8 bis 18 Uhr, Dienstag von 7 bis 18 Uhr, Mittwoch von 8 bis 14 Uhr, Donnerstag von 8 bis 18 Uhr und Freitag von 8 bis 12 Uhr.

Der Luftreinhalteplan ist auch auf der Homepage des Hessischen Ministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz https://umwelt.hessen.de/

Luft-Laerm-Licht/Luftreinhaltung/

Luftreinhalteplanung sowie auf der Website des Hessischen Landesamtes für Naturschutz, Umwelt und Geologie https://www.hlnug.de/ themen/luft/luftreinhalteplaene/ publizierte-luftreinhalteplaene-nach-eu-recht zur Einsichtnahme eingestellt.

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