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Diez

Angeklagter stieg durchs Fenster in Wohnung ein: So wollte ein 29-Jähriger die Tat vor Gericht erklären

Von Thorsten Kunz
Foto: dpa/Symbolfoto

Zu einer Geldstrafe von 400 Euro verurteilte das Diezer Amtsgericht einen 29-Jährigen, der – kurz nach dem Auszug – über einen Gartenstuhl in seine ehemalige Wohnung in der VG Aar-Einrich eingestiegen war und dabei ein Fenster beschädigt haben soll. Der Grund für seine Tat sorgt jedoch für Kopfschütteln.

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Dass er durch ein Fenster in die Wohnung eingestiegen sei, da das Türschloss bereits vom Vermieter ausgetauscht worden war, bestritt der Angeklagte auch gar nicht. Er habe nur noch den restlichen Müll und einige zurückgelassene Gerätschaften und Kabel abholen wollen. Dass er das angeblich offen stehende Fenster dabei beschädigt habe, ...