Bau der Sommerrodelbahn auf der Loreley vorerst gestoppt
Damit könne der Bau der Sommerrodelbahn bis zur Entscheidung des Senats über die Beschwerde des BUND gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts vom 23. November nicht fortgesetzt werden. Dieses hatte den Eilantrag des BUND abgelehnt.
Das OVG betont, dass die Entscheidung allein der Sicherung eines wirksamen Rechtsschutzes diene und keine Rückschlüsse auf den Ausgang des Verfahrens zulasse.