Pädophiler Täter: Auf Haft folgt Verwahrung – 37-Jähriger missbrauchte Kinder und Jugendliche
Von Christine Jäckel
Die Statue Justizia. Foto: Peter Steffen/ArchivFoto: Peter Steffen/Archiv/dpa/Peter Steffen
Zu zwei Haftstrafen von sechs Jahren und neun Monaten, beziehungsweise einem Jahr und drei Monaten verurteilte das Landgericht Bad Kreuznach einen 37 Jahre alten Mann, der unter anderem die Tochter seiner Ex-Partnerin sexuell missbraucht hat. Für den Bad Kreuznacher ordnete die Kammer zudem die Sicherungsverwahrung an. Damit blieb die Kammer sowohl unter den Strafanträgen der Staatsanwaltschaft als auch der Verteidigung, was der Vorsitzende Richter Folkmar Broszukat damit begründete, dass das aus freien Stücken und relativ früh abgelegte Geständnis des Angeklagten strafmildernd zu berücksichtigen war.
Lesezeit: 2 Minuten
„Die Anordnung der Sicherungsverwahrung war in diesem Fall keine einfache Entscheidung, da der Angeklagte zum Zeitpunkt der ersten beiden angeklagten Taten kaum vorbelastet war“, unterstrich Richter Broszukat. Die Sicherungsverwahrung kann unter Umständen bedeuten, dass der 37-Jährige tatsächlich lebenslang weggesperrt wird. Er hat wie jeder Gefangene einen Anspruch auf Resozialisierung und ...
Möchten Sie diesen Artikel lesen?
Wählen Sie hier Ihren Zugang
Registrieren Sie sich hier
Tragen sie Ihre E-Mail-Adresse ein, um sich auf Rhein-Zeitung.de zu registrieren.
Wählen Sie hier Ihre bevorzugte zukünftige Zahlweise.