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Bad Münster-Ebernburg
Nicht jeder Streit muss vor Gericht enden: Schiedsmänner wie Wolfgang Bartmann erzielen häufig einen Vergleich
Insbesondere bei Nachbarstreitigkeiten wie Überwuchs, Missachtung der Grenzabstände oder Ehrverletzungen sind Bartmann und seine Kollegen gefragt. Denn in diesen Fällen muss vor Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens ein Schlichtungsversuch erfolgen. Selbst bei strafrechtlichen Verfahren wie Hausfriedensbruch, Beleidigung, Verletzung des Briefgeheimnisses, Körperverletzung, Bedrohung, Sachbeschädigung, oder der Begehung der vorgenannten Straftaten im Vollrausch ...