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Bad Kreuznach

Auch wenn nicht jeder Fettabscheider braucht: Kreuznachs Kämmerer Heinrich verneint Regressansprüche

Von Marian Ristow
Ein Fettabscheider filtert Fette und Öle, sogenannte lipophile Stoffe, aus dem Spülwasser heraus. Fette beschädigen das Kanalsystem schwer. Pflicht sind sie laut Satzung eigentlich für jeden, der Fett einleitet. Nur bei Gastrobetrieben aber wird ein Fehlen sanktioniert. Fotos: Marian Ristow (Archiv)
Ein Fettabscheider filtert Fette und Öle, sogenannte lipophile Stoffe, aus dem Spülwasser heraus. Fette beschädigen das Kanalsystem schwer. Pflicht sind sie laut Satzung eigentlich für jeden, der Fett einleitet. Nur bei Gastrobetrieben aber wird ein Fehlen sanktioniert. Fotos: Marian Ristow (Archiv) Foto: Marian Ristow

Nicht jeder, der Fette und Öle in die Kanalisation einleitet benötigt auch zwingend einen Fettabscheider. Es kommt auf die Menge und somit auf die Verhältnismäßigkeit an. Das ist die Quintessenz des Verwaltungsgerichtsurteils, das der rheinland-pfälzische Dehoga-Präsident Gereon Haumann erstritten hat.

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Haumann klagte in seiner Rolle als privater Betreiber eines Hotels Garni in Bad Kreuznach im August 2019 gegen einen Bescheid der Stadt Bad Kreuznach, der ihn verpflichten sollte einen Fettabschneider für sein Hotel einzubauen. Eine solche Apparatur ist in den meisten Fällen bei Gastronomiebetrieben notwendig, um dort in großen Mengen ...