Dehoga-Präsident Haumann siegt vor Gericht - Nicht jeder Gastrobetrieb benötigt das Gerät
Dehoga-Präsident Haumann siegt vor Gericht: Satzung unwirksam bei Fettabscheidern
Gereon Haumann war als Hotelbetreiber vor Gericht siegreich.
Marian Ristow

Bad Kreuznach. Diese Entscheidung des Verwaltungsgerichtes Koblenz könnte auch für Gastwirte weit über die Stadtgrenzen Bad Kreuznach hinaus Folgen haben: Nicht jeder Gastronomiebetrieb benötigt zwingend einen Fettabschneider. Es komme auf die Verhältnismäßigkeit an, so das Verwaltungsgericht in seinem Urteil vom 24. Juni 2020, das die Allgemeine Entwässerungssatzung (AES) der Stadt Bad Kreuznach für unwirksam erklärt. Noch kann die Stadt gegen das Urteil Berufung eingelegen.

Lesezeit 2 Minuten
Entscheidend sei, so die Richter, dass auch in Fällen von Betrieben, die nur minimale Mengen von Fett und Ölen produzierten, eine Ausnahmemöglichkeit in der Satzung verankert sei. Diese fehle aber. Geklagt hatte kein Geringerer als Gereon Haumann, Präsident der rheinland-pfälzischen Dehoga (Deutscher Hotel- und Gaststättenverband).

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