Fettabscheider: Beschlussdes OVG zieht eine neueSatzung nach sicht
Haumann sieht in Fettabscheider-Urteil auch Stärkung der Gastronomiebranche – Beschluss zieht neue Satzung nach sich
Gereon Haumann ist Präsident des rheinland-pfälzischen Dehoga mit Sitz in Bad Kreuznach. Foto: Dehoga
Foto: Andreas Scholer / tonimedi

Bad Kreuznach. Der Richterspruch des Oberverwaltungsgericht Koblenz (OVG) hat die Fettabscheiderpflicht in Bad Kreuznach faktisch gekippt. Diese basierte nämlich bisher auf die rund 25 Jahre alte Allgemeine Entwässerungssatzung (AES). Diese strafte bereits im Sommer 2020 das Verwaltungsgericht als zu unzulässig ab, weil dort eine Ausnahmemöglichkeit für die Betriebe fehle, die nur minimal Fett in das Abwassersystem einleiteten.

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Dehoga-Präsident Gereon Haumann hatte als privater Hotelbetreiber, der er 2019 und 2020 noch war, gegen die Pflicht geklagt und Recht bekommen. Gegen dieses Urteil hatte die Stadtverwaltung Berufung eingelegt. Dieses Verfahren hat das OVG nun eingestellt und die Ausführungen des Verwaltungsgerichtes hinsichtlich der Unwirksamkeit der Satzung aber inhaltlich weitestgehend bestätigt und zum Teil unterstrichen.

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