Hintergrund: Für die Verteilung von Flüchtlingen gibt es feste Quoten
Die Flüchtlinge halten sich zunächst in einer Erstaufnahmeeinrichtung auf wie jener in Birkenfeld. Danach werden sie nach einer festgelegten Quote – dem sogenannten Königsteiner Schlüssel – auf die einzelnen Bundesländer verteilt. Sie werden anschließend innerhalb von Rheinland-Pfalz und ebenfalls nach einer festgeschriebenen Quote den Landkreisen und kreisfreien Städten zugewiesen, die für die weitere Unterbringung, Versorgung und Betreuung der Migranten in den Kommunen zuständig sind.
Der Kreis Birkenfeld nimmt 2,0 Prozent der Asylbewerber in Rheinland-Pfalz auf. Für die Dauer ihres Asylverfahrens müssen sich diese Menschen in den Kommunen des ihnen zugewiesenen Kreises aufhalten. ax