Hottenbach/Hellertshausen

Bürgerinitiative „Windkraftfreier Idarwald“: Verkehrszählung ist längst nicht mehr aktuell

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Symbolbild Foto: dpa

In Zusammenhang mit dem geplanten „Windpark Vierherrenwald-Süd“ ergeben sich aus Sicht der Bürgerinitiative „Windkraftfreier Idarwald“ noch einige bislang ungeklärte Fragen – „ungeachtet der von der Kreisverwaltung Birkenfeld ausgesprochenen Genehmigung für den Bau von vier Windenergieanlagen“, wie BI-Sprecher Reiner Bleisinger betont.

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In einer Pressemitteilung der BI heißt es: „Der Betreiber hat erst jüngst bestätigt, dass die Anlagen vom Typ Senvion M 140 mit einer Nennleistung von 3,6 Megawatt, einer Nabenhöhe von 160 beziehungsweise 130 Metern und einem Rotordurchmesser von 140 Metern nicht mehr lieferbar sind. Eine einfache Internetrecherche genügt, um an die Information zu gelangen, dass der Anlagehersteller bereits im Jahr 2019 einen Insolvenzantrag gestellt hat. Das Handelsblatt berichtete im April 2019, dass Gewinnwarnungen, Finanzierungssorgen und Lieferprobleme den Aktienkurs der Hamburger Firma innerhalb eines Jahres um fast 90 Prozent abstürzen ließen.

Es stellt sich die Frage, ob und wann diese Information bei der Kreisverwaltung einging und weshalb sie bei dem formellen öffentlichen Beteiligungsverfahren nicht bekanntgegeben wurde. Unverständlich ist ebenfalls, weshalb der Antragsteller, nicht bereits frühzeitig eine entsprechende Änderungsanzeige gestellt hat.“

Warum fehlt Windrad Nummer 4?

Die BI fragt nun die Kreisverwaltung: „Kann eine Genehmigung für ein Windkraftprojekt erteilt werden, die nach dem Motto erfolgt: ,Geplant ist ein Windpark mit Windrädern, die ungefähr der Bauart des Typs Senvion M 140 entsprechen?' Die Genehmigung wird in der Regel für einen konkreten Anlagentyp ausgesprochen, da sich die Anlagen in der Bauart, den Emissionswerten sowie den zu berücksichtigenden Gefahrstoffen unterscheiden. Pro Windrad des Typs M 140 sind beispielsweise an brennbaren Stoffen vor allem insgesamt ca. 1080 Liter Schmierfette, Öle (Getriebe- und Hydrauliköle) und Dichtmittel innerhalb des Maschinenhauses zu berücksichtigen.“

Eine weitere Frage, die sich stelle, betreffe die Anzahl der beantragten und schließlich genehmigten Windenergieanlagen. „Beantragt wurden bekanntlich fünf Windräder, genehmigt wurden nur vier. Bleisinger schreibt: „Der Bau des Windrades Nummer 4 wurde jedoch nicht abgelehnt, sondern ist lediglich nicht Bestandteil der Genehmigung. Schaut man sich den Standort des Windrades 4 an, so erkennt man sofort, dass dieses Windrad nah an den beiden Gebäuden, die zum Haniels Schlösschen gehören, errichtet werden sollte. Obwohl laut Stellungnahme des Antragstellers (Gaia GmbH) zu den Einwendungen kein belegbarer Zusammenhang zwischen Immobilienwert und Windrädern in der Nähe besteht, vermutet die Bürgerinitiative, dass auf Wunsch des Pächters (Gebrüder Fruytier) die Beantragung für dieses Windrad zurückgezogen wurde. Da es keine erkennbaren sonstigen Gründe hierfür gibt, nimmt die BI an, dass dies deshalb geschah, um eine mögliche Wertminderung dieser Gebäude zu vermeiden. Dass so etwas möglich ist, verwundert umso mehr, da in der Begründung für den massiven Eingriff in die Naturlandschaft zum Bau des Windparks steht, dass , das öffentliche Interesse an der Erzeugung und Versorgung der Gesellschaft mit erneuerbaren Energien in der Regel andere, in die Abwägung einzustellende Belange überwiegt'.

Wenn daher also der Strom jedes einzelnen Windrades zählt, wieso kann sich dann ein Anlieger wünschen, dass ein konkretes Windrad, das er ursprünglich selbst beantragt hatte, nunmehr doch nicht errichtet werden soll?“

Nur ein Taschenspielertrick?

Auch mit der beabsichtigten Herabstufung der als Gerstenmaierweg bekannten Kreisstraße 56 zu einer Hellertshausener Gemeindestraße oder gar zu einem Waldwirtschaftsweg hat sich die Bürgerinitiative beschäftigt und betrachtet das Ansinnen als Schildbürgerstreich: „Dabei bedienen sich die Behörden eines leicht durchschaubaren Taschenspielertricks, indem sie zur Begründung einer vorgeblich ,zu geringen Fahrzeugfrequenz' eine Verkehrszählung aus dem Jahr 2003 heranziehen. Zugleich wird die seit Fertigstellung des Hochmoselübergangs enorm gewachsene Bedeutung der K 56 als kürzeste Verbindung aus dem Raum Idar-Oberstein, Veitsrodt, Mörschied und Hottenbach zur Hunsrückhöhenstraße (B 327) sowie zur B 50 nach Wittlich ignoriert. Wer sich an einem beliebigen Wochentag nur für kurze Zeit an den Straßenrand der K 56 stellt, wird alsbald erkennen, dass die Verkehrszählung von 2003 keineswegs noch zutreffen kann.

Die einzig plausible, von der Kreisverwaltung jedoch zurückgehaltene Begründung für die vorgesehene Abstufung der K 56 kann nach Ansicht der Bürgerinitiative nur die von den Behörden unterstützte Realisierung einer ansonsten nicht realisierbaren Zuwegung für die bis 135 Tonnen wiegenden Schwerlasttransporte der Turmsegmente und der gigantischen Rotorblätter zu den Windradbaustellen im Idarwald sein.“ Die Bürgerinitiative appelliert an die beteiligten Behörden, „den Bürgern endlich den sprichwörtlichen reinen Wein einzuschenken“. red