Dass der Angeklagte Ende 2021 einen gefälschten Nachweis über zwei nicht erfolgte Covid19-Schutzimpfungen vorlegte, um sich auf diese Weise ein elektronisches Impfzertifikat zu erschleichen, wurde als Urkundenfälschung geahndet. Foto: picture alliance/dpa/Martin Schutt Martin Schutt. picture alliance/dpa/dpa-Zentral
Idar-Oberstein. Die Schrecken der Corona-Pandemie der Jahre 2020 und 2021 haben weltweit ihren Tribut gefordert. Inzwischen verblasst die Erinnerung an die schwierige Zeit, in der buchstäblich die Angst umging, jedoch allmählich.
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Die von der Ärzteschaft international ausgegebenen Lösungen enthielten Maßnahmen, die im Rückblick offenbar hilfreich waren, um die Gefahren beherrschbar zu machen: etwa Kontaktbeschränkungen und mehrfache Impfungen – auch wenn die Diskussionen über die Sinnhaftigkeit bis heute nicht abreißen wollen.