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Cochem-Zell

Geschäftsleute kritisieren die Bondruckpflicht: Cochem-Zeller erkennen wenig Sinn in neuer Regelung

Von David Ditzer
Von der neuen Bonausgabepflicht, die es seit Anfang dieses Jahres gibt, hält Sabrina Heilig, Inhaberin des Friseursalons Hair Daun in Cochem, wenig. In ihrem Betrieb führt sie vor allem zu mehr Müll. Doch trägt die Neuregelung tatsächlich zu mehr Steuergerechtigkeit bei? Foto: David Ditzer
Von der neuen Bonausgabepflicht, die es seit Anfang dieses Jahres gibt, hält Sabrina Heilig, Inhaberin des Friseursalons Hair Daun in Cochem, wenig. In ihrem Betrieb führt sie vor allem zu mehr Müll. Doch trägt die Neuregelung tatsächlich zu mehr Steuergerechtigkeit bei? Foto: David Ditzer

Seit Anfang dieses Jahres gibt es für Geschäftsinhaber eine gesetzliche Pflicht, bei jeder Transaktion, also jedem Verkauf, einen Kassenbeleg auszudrucken. Angeblich lässt sich Steuerhinterziehung so effizienter bekämpfen. Doch welcher Kunde will schon für jedes Brötchen, das er beim Bäcker kauft, einen Bon mitnehmen? Die RZ hat sich unter Cochem-Zeller Geschäftsleuten umgehört, wie sie und ihre Kundschaft die neue Bonausgabepflicht sehen.

Lesezeit: 3 Minuten
In den Augen von Christian Bauer, der mit seiner Frau Julia das Café Bauer in Zell führt, ist das neue Gesetz vor allem ein Ärgernis. „Von zehn Kunden, die ich frage, sagen acht ,Nein, ich nehme keinen Bon mit'“, erzählt der Bezirksobermeister der Bäcker-Innung Rhein-Mosel-Eifel. Drucken muss er die Belege ...
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Die neuen Regelungen des „Kassengesetzes“

Auf der Webseite des Bundesfinanzministeriums ist zu dem Thema nachzulesen: „Das Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen vom 22. Dezember 2016, das ,Kassengesetz', führte die Pflicht zur Ausgabe von Belegen zum 1. Januar 2020 ein.

Der Beleg kann elektronisch oder in Papierform ausgestellt werden.“ Elektronische Kassensysteme müssen danach seit dem 1. Januar über eine zertifizierte technische Sicherungseinrichtung (TSE) verfügen. Auch eine nachträgliche Manipulation dieser Daten soll verhindert werden. Dies geschieht wohl dadurch, dass die TSE mit Beginn der Dateneingabe ein Protokoll führt. Die TSE vergibt für jede Transaktion eine Nummer, damit etwaige Lücken in den Aufzeichnungen erkennbar werden. Dem Ministerium zufolge dient die Belegausgabepflicht „der verstärkten Transparenz im Kampf gegen Steuerbetrug, da auf den Beleg zukünftig zusätzliche Daten aufgedrückt werden müssen“. Der Verstoß gegen die Belegausgabepflicht sei „nicht bußgeldbewehrt“, könne aber „als Indiz dafür gewertet werden, „dass den Aufzeichnungspflichten nicht entsprochen wurde“. Eine Befreiung von der Belegausgabe ist nur in Ausnahmefällen möglich. Betriebe haben bei Bedarf noch bis Ende September Zeit, ihre Kassen technisch entsprechend aufzurüsten. dad
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