Plus
Flammersfeld

Rat Flammersfeld sagt Nein: Keine großflächigen Werbeplakate erlaubt

Im Bereich der Wassertretanlage in Flammersfeld sind zur Wahrung der Verkehrssicherungspflicht Baumfällungen notwendig.  Foto: Heinz-Günter Augst
Im Bereich der Wassertretanlage in Flammersfeld sind zur Wahrung der Verkehrssicherungspflicht Baumfällungen notwendig. Foto: Heinz-Günter Augst

Die Umbenennung eines Teilstückes der Straße „Bornplatz“ in „Auf der Brück“ war eines der Themen, mit denen sich der Flammersfelder Rat in seiner jüngsten Sitzung beschäftigt hat. Wie Ortsbürgermeister Manfred Berger den Rat informierte, soll die vorhandene Bezeichnung der Gemeindestraße „Auf der Brück“, die zur Lebenshilfe führt, bis zum Einmündungsbereich der Rheinstraße/B 256 verlängert werden. Die für dieses Teilstück bestehende Straßenbezeichnung „Bornplatz“ soll ersetzt werden. Gründe sind unter anderem eine bessere Orientierung sowie die Vermeidung unnötiger Suche bei Noteinsätzen von Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienst. Der Rat befürwortete das.

Lesezeit: 1 Minute
Der Errichtung von Werbeanlagen in der Rheinstraße, Höhe Hausnummer 50, stimmten die Gemeindevertreter nicht zu. Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Werbeanlagen Ortsdurchfahrt Flammersfeld“ und überschreitet die Maximalgröße von einem Quadratmeter für Fremdwerbeanlagen. Einer Anfrage nach einer vorübergehenden Platzierung von Werbegroßflächen im Bereich der Bundesstraße 256 versagte der Rat ...