Kleiner Irrtum wird teuer: Betzdorfer muss 600 Euro Strafe zahlen
Von Johannes Mario Löhr
Februar 2017: Draußen ist es bitterkalt. Ulf A. (50, alle Namen von der Redaktion geändert) sitzt mit seiner Frau und seinen zwei geliebten Kindern, eins sechs, eins vier Jahre alt, in seiner Betzdorfer Wohnung – und friert: Die Heizung funktioniert nicht mehr. Ulf A. hat viel um die Ohren: Er hat zwei Minijobs und musste in den vergangenen Wochen mehrere Todesfälle in der Familie verkraften. Er hat weder die Zeit noch die Kraft, sich um die Reparatur der Heizung zu kümmern. Also schaltet er seinen Vermieter ein. Doch weil Familie A. schon seit geraumer Zeit Stress mit dem Mann hat – das Mietverhältnis sollte sogar gekündigt werden – bleibt die Wohnung kalt.
Lesezeit: 1 Minute
Ulf A. platzt der Kragen: Er stürmt ins Betzdorfer Amtsgericht und beantragt eine einstweilige Verfügung gegen den Vermieter: Dieser solle sich augenblicklich darum kümmern, dass die Heizung wieder funktioniert. Ulf A. unterschreibt das Dokument – und versichert somit, dass seine Angaben allesamt korrekt sind. Doch sind sie es nicht. Nicht ...
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