Plus
Waldorf

Unser Wa(h)ldorf: Die Kunst vom Konsensfinden für die Bürger

Von Petra Ochs

Ein Dutzend Frauen und Männer sind es, die als Mitglieder des Waldorfer Gemeinderates gemeinsam mit Ortsbürgermeister Hans-Dieter Felten sagen, wo es langgeht in unserem Wa(h)ldorf. Bei allem, was sie beschließen, müssen sie das Interesse der Bürger im Blick haben – und natürlich die Gesetze sowie die Finanzen der Gemeinde. Felten verrät, wie es hinter den Kulissen läuft und warum alle Ratsmitglieder oft einen langen Atem haben müssen.

Lesezeit: 3 Minuten
Nur noch wenige Wochen ist der aktuelle Waldorfer Gemeinderat im Amt. Zwölf verschiedene Menschen sind darin versammelt, die vor fünf Jahren für die FWG und die CDU in den Rat eingezogen sind. Fünf- bis sechsmal pro Jahr sind die zwei Frauen und zehn Männer seitdem zu Gemeinderatssitzungen zusammengekommen. Hinzu kommen ...
Möchten Sie diesen Artikel lesen?
Wählen Sie hier Ihren Zugang
  • 4 Wochen für nur 99 Cent testen
  • ab dem zweiten Monat 9,99 €
  • Zugriff auf alle Artikel
  • Newsletter, Podcasts und Videos
  • keine Mindestlaufzeit
  • monatlich kündbar
E-Paper und
  • 4 Wochen gratis testen
  • ab dem zweiten Monat 37,- €
  • Zugriff auf das E-Paper
  • Zugriff auf tausende Artikel
  • Newsletter, Podcasts und Videos
  • keine Mindestlaufzeit
  • monatlich kündbar
Bereits Abonnent?

Fragen? Wir helfen gerne weiter:
Telefonisch unter 0261/9836-2000 oder per E-Mail an: aboservice@rhein-zeitung.net

Oder finden Sie hier das passende Abo.

Anzeige

Das ist der Gemeinderat

Was macht der Gemeinderat? Der Gemeinderat ist die Vertretung der Bürger der Gemeinde. Er legt die Grundsätze für die Verwaltung der Gemeinde fest und beschließt über alle Selbstverwaltungsangelegenheiten der Gemeinde – er kann die Entscheidungsgewalt aber auch an einen Ausschuss oder an den Bürgermeister delegieren. Der Gemeinderat wacht zudem über die Ausführung seiner Beschlüsse.

Wovon hängt die Größe eines Gemeinderats ab? Ausschlaggebend für die Größe des Gemeinderats ist die Einwohnerzahl der jeweiligen Gemeinde. So beträgt die Zahl der gewählten Ratsmitglieder in Gemeinden mit bis zu 300 Einwohnern sechs Mitglieder. Je größer die Gemeinde ist, umso mehr Ratsmitglieder kommen hinzu.

Bei Gemeinden mit 300 bis 500 Einwohnern besteht der Rat aus acht Ratsmitgliedern, bei 500 bis 1000 Einwohnern aus zwölf Ratsmitgliedern; bei 1000 bis 2500 Einwohnern sind es schon 16 Mitglieder und so weiter.

Was unterscheidet einen Gemeinderat eigentlich von einem Ortsbeirat? Große Gemeinden oder Städte sind in Ortsbezirke beziehungsweise Ortsteile eingeteilt, die jeweils einen Ortsbeirat und einen Ortsvorsteher haben. Der Ortsbeirat ist zu allen wichtigen Angelegenheiten, die den Ortsbezirk betreffen, zu hören, insbesondere zum Entwurf des Haushaltsplans. Im Unterschied zum Gemeinderat hat der Ortsbeirat aber keinen eigenen Haushalt. Stattdessen stellt die Stadt dem Ortsbeirat zur Erledigung seiner Aufgaben die nötigen Finanzmittel zur Verfügung. peo

Meistgelesene Artikel