1Wer kann eigentlich Bürgermeister werden? Wählbar zum Bürgermeister ist, wer Deutscher im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes oder Staatsangehöriger eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union mit Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland ist, am Tag der Wahl das 23. Lebensjahr vollendet hat, nicht von der Wählbarkeit im Sinne des Paragraphen 4 Abs. 2 des Kommunalwahlgesetzes ausgeschlossen ist sowie die Gewähr dafür bietet, daß er jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintritt. Zum hauptamtlichen Bürgermeister kann nicht gewählt werden, wer am Tag der Wahl das 65. Lebensjahr vollendet hat.
Ehrenamtlicher Bürgermeister darf nicht sein, wer nicht Bürger der Gemeinde ist, gegen Entgelt im Dienst der Gemeinde, der zuständigen Verbandsgemeinde oder eines öffentlich-rechtlichen Verbandes, bei dem die Gemeinde Mitglied ist, steht, gegen Entgelt im Dienst einer Gesellschaft steht, an der die Gemeinde mit mindestens 50 Prozent beteiligt ist, mit Aufgaben der Staatsaufsicht über die Gemeinde oder der überörtlichen Prüfung der Gemeinde unmittelbar beauftragt ist.
2Was verdient ein Bürgermeister? Die Aufwandsentschädigung eines ehrenamtlichen Ortsbürgermeisters in Rheinland-Pfalz richtet sich nach der Einwohnerzahl des Ortes und geht aus der Landesverordnung über die Aufwandsentschädigung für kommunale Ehrenämter hervor. Ein paar Beispiele: 151 bis 300 Einwohner bringen dem Ortschef 435 Euro. 1001 bis 1250 Einwohner machen 981 Euro. Bei 5001 bis 6000 Einwohner sind es 1943 Einwohner und ab 20 000 Einwohnern kommt ein ortsbürgermeister auf 2488 Euro. Diese Gelder können in macnehn Fällen auch prozentual höher ausfallen, wenn der Ortsbürgermeister besonders beansprucht wird oder die Verwaltungsverhältnisse besonders schwierig sind.
3Was geschieht, wenn ein gewählter Bürgermeister die Wahl nicht annimmt? In diesem Falle ist die Wahl innerhalb von drei Monaten zu wiederholen. Die zuständige Aufsichtsbehörde (bei Ortsgemeinden ist dies die Kreisverwaltung) setzt den Wahltag und den Tag einer etwa notwendig werdenden Stichwahl fest. Es sind neue Wahlvorschläge aufzustellen und einzureichen.