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Koblenz

Urteil zum Studentenwohnheim in Metternich: Baugenehmigung ist rechtswidrig

Von Katrin Steinert
Auf dem alten Betriebsgelände der Rohrleitungsfirma Otto Pähler in der Trierer Straße 361 c soll das Studentenwohnheim in zweiter Reihe entstehen: zwei Gebäude mit insgesamt 108 Appartments und 68 Stellplätzen.  Foto: Thomas Frey (Archiv)
Auf dem alten Betriebsgelände der Rohrleitungsfirma Otto Pähler in der Trierer Straße 361 c soll das Studentenwohnheim in zweiter Reihe entstehen: zwei Gebäude mit insgesamt 108 Appartments und 68 Stellplätzen. Foto: Thomas Frey (Archiv)

In dem jahrelangen Rechtsstreit zum geplanten Studentenwohnheim in Metternich ist erneut eine Entscheidung gefallen – und doch bleibt die Zukunft offen. Das Oberverwaltungsgericht Koblenz hat entschieden, dass die Baugenehmigung für das Wohnheim mit den Stellplätzen auf dem Grundstück rechtswidrig ist (Aktenzeichen: 1 A 11371/18.OVG). Das Urteil wurde am Dienstag zugestellt.

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Knackpunkt sind die Parkplätze. In der Urteilsbegründung heißt es: Die genehmigten Stellplätze führen zu Lärmbeeinträchtigungen, die für einen Nachbarn unzumutbar sind. Das Bauvorhaben verstößt demnach gegen das Gebot der Rücksichtname. Damit bestätigt das OVG das Urteil des Koblenzer Verwaltungsgerichts vom Februar 2018 und weist die Berufung der Stadt zurück. Die ...