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Andernach/Koblenz

OVG fällt Urteil: Verkaufsoffene Sonntage in Andernach waren rechtswidrig

Von Martina Koch
Zum Stadtfest „Andernach schmeckt“ kamen auch in diesem Jahr wieder zahlreiche Besucher in die Innenstadt. Auch die Geschäfte öffneten aus diesem Anlass sonntags die Pforten. Dieses Vorgehen stehe nicht im Einklang mit dem Sonntagsschutz urteilte jetzt das Oberverwaltungsgericht in Koblenz. Foto: Sascha Ditscher (Archiv)
Zum Stadtfest „Andernach schmeckt“ kamen auch in diesem Jahr wieder zahlreiche Besucher in die Innenstadt. Auch die Geschäfte öffneten aus diesem Anlass sonntags die Pforten. Dieses Vorgehen stehe nicht im Einklang mit dem Sonntagsschutz urteilte jetzt das Oberverwaltungsgericht in Koblenz. Foto: Sascha Ditscher (Archiv)

Es ist ein Urteil, auf das viele Kommunen und Händlergemeinschaften in der Region mit Spannung gewartet haben. Es geht um die Frage, unter welchen Bedingungen verkaufsoffene Sonntage stattfinden dürfen. Die Gewerkschaft Verdi hatte gegen die Rechtsverordnung der Stadt Andernach zu den verkaufsoffenen Sonntagen im vergangenen Jahr anlässlich der Auto- und Freizeitschau, des Stadtfests „Andernach schmeckt“ und des Michelsmarkt geklagt.

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Jetzt entschied das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Koblenz: Die Läden in der Andernacher Innenstadt hätten sowohl zur Autoschau als auch zu „Andernach schmeckt“ nicht sonntags ihre Pforten öffnen dürfen. Lediglich die sonntägliche Ladenöffnung anlässlich des Michelsmarkts 2018 war laut Auffassung der Richter rechtmäßig. Mit diesem Urteil orientiert sich das OVG an der ...