Die entscheidende Frage
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Ist die Wahlbeteiligung geringer, entscheidet wieder der Rat. Drei Jahre muss der Unterlegene (Rat oder Bürgerbegehren) dann warten, bis er zu dem Thema wieder etwas unternehmen kann.
müt
Ist die Wahlbeteiligung geringer, entscheidet wieder der Rat. Drei Jahre muss der Unterlegene (Rat oder Bürgerbegehren) dann warten, bis er zu dem Thema wieder etwas unternehmen kann.
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