Vorsitzender Richter Winfried Hetger (re.), Beisitzer Sebastian Hoch.Foto: Thomas Frey
Auf den ersten Blick mag es verwundern, dass der Prozess gegen Ex-Wohnbaugeschäftsführer Rainer Laub nicht am Mainzer Landgericht verhandelt wird. Grundsätzlich gilt in der Strafverfolgung das Tatortprinzip.
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Mainz/Koblenz - Auf den ersten Blick mag es verwundern, dass der Prozess gegen Ex-Wohnbaugeschäftsführer Rainer Laub nicht am Mainzer Landgericht verhandelt wird. Grundsätzlich gilt in der Strafverfolgung das Tatortprinzip.
Doch bereits die Ermittlungen ab 2009 wurden von der Staatsanwaltschaft Koblenz geführt, weil dort die Fachzuständigkeit für Wirtschaftskriminalität im nördlichen Rheinland-Pfalz angesiedelt ...
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