Rheinland-Pfalz

Steuererklärung: So gibt es Geld vom Finanzamt zurück

Die Formulare für die Steuererklärung schrecken viele Arbeitnehmer ab. Aber die Mühe lohnt, sie auszufüllen. Denn im Schnitt zahlen Arbeitnehmer viel zu viel Geld ans Finanzamt, vor allem im Pendlerland Rheinland-Pfalz.

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Rheinland-Pfalz. Die Formulare für die Steuererklärung schrecken viele Arbeitnehmer ab. Aber die Mühe lohnt, sie auszufüllen. Denn im Schnitt zahlen Arbeitnehmer viel zu viel Geld ans Finanzamt, vor allem im Pendlerland Rheinland-Pfalz.

Wie Oberfinanzpräsident Werner Nägler sagt, erhalten die Rheinland-Pfälzer mit ihrer Steuererklärung im Schnitt zwischen 100 und 1000 Euro zurück. Schon auf einem 15 Kilometer weiten Weg zum Arbeitsplatz an 230 Tagen lassen sich 1035 Euro absetzen, 35 Euro mehr, als der Arbeitnehmerpauschbetrag vorsieht. Und viele Rheinland-Pfälzer pendeln noch viel weiter zur Arbeit.

Näglers zweite gute Nachricht vor der Steuererklärung 2011: „Es müssen im Normalfall weniger Belege geschickt werden.“ Denn die Kapitalsteuer wird von den Banken schon abgeführt. Die Krankenkassen und Rentenkassen melden die Beträge den Finanzämtern elektronisch. Trotzdem ist es gut, einige Kniffe und Tipps zu kennen.

Wir nennen einige Neuheiten.

  • Arbeitnehmer-Pauschbetrag: Er ist von 920 Euro auf 1000 Euro erhöht worden. Genaue Belege über Fachbücher, Bewerbungskosten (Fotos, Kopien, Porto), Arbeitsmittel, Sprachkurse oder typische Berufsbekleidung, die ein Koch oder Handwerker braucht, müssen nur noch gesammelt und vorgelegt werden, wenn der Arbeitnehmer mehr als 1000 Euro absetzen kann. Unter diese Position fallen auch Kontoführungsgebühren (pauschal 16 Euro) und die Fahrtkosten (einfache Strecke und 30 Cent pro Kilometer). Neu ist nach einem Tipp von Stiftung Warentest: Wer auch andere Arbeitsstellen hat (etwa Monteure), kann diese Fahrten als Reisekosten (also mit Hin- und Rückfahrt) absetzen. Je nach Dauer der Abwesenheit von zu Hause lassen sich auch noch bis zu 24 Euro Verpflegungspauschale pro Tag geltend machen.
  • Handwerkerleistungen lassen sich ebenfalls zu 20 Prozent, höchstens aber zu 1200 Euro im Jahr absetzen. Dies gilt jedoch nur für den Arbeitslohn, nicht fürs Material. Außerdem muss die Rechnung bargeldlos bezahlt und mit einer Quittung belegt werden. Denn der steuerliche Anreiz soll ja helfen, Schwarzarbeit zu bekämpfen. Die Liste der absetzbaren Leistungen ist lang – sie reicht von Modernisierungskosten über die Reparatur der Waschmaschine bis hin zum Austausch einer Einbauküche oder Wartung von Heizungsanlagen. Das gilt auch für Mieter. Die einzelnen Posten finden sich in der Nebenkostenabrechnung, etwa für Wartung oder Hausmeister. Neu für 2011: Wird eine Modernisierung wie die Wärmedämmung bereits öffentlich gefördert (über ein KfW-Programm oder andere zinsverbilligte Darlehen oder steuerfreie Zuschüsse), ist eine Steuerermäßigung ausgeschlossen. Dies soll eine doppelte Förderung verhindern
  • Haushaltsnahe Dienstleistungen: Die Kosten lassen sich weiter zu 20 Prozent, aber höchstens 4000 Euro absetzen. Dazu zählen Hilfen im Haushalt oder im Garten, aber auch Pflege und Betreuung. Partyservice beim Geburtstag wird nicht angerechnet, eine Hilfe in der Küche aber schon.

Pflege durch Angehörige: Wer familiär hilft, kann einen Pflegepauschbetrag angeben. Bei Angehörigen in der Pflegestufe III beträgt er 924 Euro.

Doppelte Haushaltsführung wird künftig auch anerkannt, wenn ein Arbeitnehmer seinen Lebensmittelpunkt von seinem Arbeitsort wegverlegt, aber eine Zweitwohnung in der Nähe des Arbeitsplatzes hat. Beispiel: Jemand verdient sein Geld in Rheinland-Pfalz, zieht aber der Liebe wegen nach Stuttgart. Wichtig für steuerliche Vergünstigung ist dabei, dass „ein Rückumzug zum Arbeitsort weder geplant ist noch feststeht“. Außerdem darf die Wohnung nicht größer als 60 Quadratmeter sein.

Höherer Freibetrag für Ehrenämter: Ein lang bestehende Forderung erfüllt sich für 2011. Für einen ehrenamtlichen oder rechtlichen Betreuer und Pfleger sind Aufwandsentschädigungen jetzt bis zu 2100 Euro steuerfrei. Bisher waren es maximal 500 Euro. Damit ist das Ehrenamt den von sportlichen Übungsleitern angepasst.

  • Vorsicht bei Eltern- und Krankengeld: Fürs Kalenderjahr 2011 müssen alle Träger von Sozialleistungen ihre gewährten Summen bis zum 28. Februar 2012 elektronisch an die Finanzverwaltung übermitteln. Erstmals fallen auch Eltern- und Krankengeld darunter. Wer dieses Geld bezieht, hat jetzt auch die Pflicht, eine Steuererklärung bis Ende Mai abzugeben. Die Leistungen an sich sind zwar steuerfrei, können sich aber auf die Höhe des Steuersatzes auswirken. Deshalb kann es in einzelnen Fällen auch zu Steuernachzahlungen kommen.
  • Rentner: Für alle, die 2011 in Rente gegangen sind, gilt: Der Anteil der gesetzlichen Rente, der versteuert werden muss, liegt bei 62 Prozent. Damit müssen Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung bis zu einem Betrag von 15 600 Euro jährlich oder 1300 Euro monatlich (Verdoppelung bei Ehegatten) nicht versteuert werden. Hat jemand aber zusätzliche Einkünfte, wie durch Mieten, eine private oder Betriebsrente, „besteht die Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung“, so die Sprecherin der OFD, Wiebke Girolstein.
  • Krankheitskosten: Um Kosten im Krankheitsfall als außergewöhnliche Belastung geltend zu machen, muss man die Notwendigkeit belegen. Also: Die Kosten etwa für ein Hilfsmittel muss ein Arzt oder Heilpraktiker vor der Anschaffung verordnen. Bei bestimmten Heilmaßnahmen, wie beispielsweise einer Kur, muss ein im Vorfeld ausgestelltes amtsärztliches Gutachten oder eine ärztliche Bescheinigung des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung vorgelegt werden.
  • Kapitalerträge sind nur noch bis zu einer Summe von 801 Euro pro Person steuerfrei. Die Abgeltungsteuer von 25 Prozent plus Solidaritätsbeitrag wird automatisch von den Banken abgezogen. Eine Steuererklärung aber lohnt sich, wenn jemand die Freistellungsaufträge bei den Geldinstituten nicht ausgeschöpft hat oder unter einen Steuersatz von 25 Prozent fällt und damit zu viel gezahlte Abgeltungsteuer zurückerhält. In diesem Fall müssen aber Belege der Bank beim Finanzamt eingereicht werden.
  • Kranken- und Pflegeversicherung: Alle Beiträge zur Grundversorgung lassen sich seit 2010 in voller Höhe absetzen. Nur Arbeitnehmer, die die Summe von 1900 Euro damit nicht ausschöpfen, können noch weitere Versicherungen bis zu dieser Grenze absetzen. Für andere fällt diese Möglichkeit jetzt weg. Viele Eltern aber wissen nicht, dass sie auch Aufwendungen für ihre Kinder absetzen können, auch wenn die in der Ausbildung sind, aber noch Unterhalt bekommen.

Vordrucke sowie die CD für die Steuererklärung, die ab Mitte Februar erhältlich ist, finden sich auch im Internet der Finanzverwaltung unter: www.fin-rlp.de. Bei den Ämtern liegen Vordrucke bereits aus.

Das Auskunftstelefon des Finanzamtes erreichen Sie unter 0180/3757 400 (9 Cent pro Minute aus dem deutschen Festnetz, max. 42 Cent/Min. mobil).