Rheinland-Pfalz

Das ändert sich 2012 bei der Steuer

Die Steuererklärung für 2012 soll einfacher werden. Die wichtigsten Änderungen für dieses Jahr:

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Kindergeld und Kinderfreibetrag: Wenn volljährige Kinder mehr als 8004 Euro im Jahr verdienen, entfiel bislang der Anspruch der Eltern auf Kindergeld beziehungsweise Kinderfreibetrag. Das ändert sich: Von 2012 an können Azubis oder Studenten mit Nebenjob so viel verdienen, wie sie wollen, ohne dass sich steuerlich etwas für die Eltern ändert. Einschränkungen greifen erst, wenn eine erste Berufsausbildung oder ein Erststudium abgeschlossen ist. Dann besteht dieser Anspruch der Eltern nur noch dann, wenn die volljährigen Kinder nicht mehr als 20 Stunden pro Woche einer bezahlten Arbeit nachgehen.

Berücksichtigung von Kinderbetreuungskosten: Für Eltern wird es auch leichter, Kinderbetreuungskosten von der Steuer abzusetzen. Sie müssen nicht mehr belegen, warum sie (wegen Berufstätigkeit, Ausbildung, Krankheit oder Behinderung) angefallen sind. Es sind nur noch die tatsächlichen Kosten nachzuweisen. In der Steuererklärung für 2012 können Kinderbetreuungskosten ab Geburt des Kindes bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres jetzt mit zwei Dritteln der Aufwendungen, maximal jedoch 4000 Euro pro Jahr, als Sonderausgabe berücksichtigt werden.

Für die Entfernungspauschale müssen weniger Belege gesammelt werden. Nutzt ein Arbeitnehmer 2012 verschiedene öffentliche Verkehrsmittel, müssen die Kosten nicht mehr für jeden einzelnen Tag belegt werden. Nur wenn diese höher sind als die jährliche Entfernungspauschale von 4500 Euro, ist ein Nachweis erforderlich.

Vorsicht „Riester-Sparer“: Um Rückforderungen von Zulagen bei der Riester-Förderung zu vermeiden, ist zu beachten: Um die Zulage auch als sogenannte mittelbar Begünstigte (also ein Ehegatte, der nicht berufstätig ist, aber dessen Partner einen Riester-Vertrag hat) zu erhalten, muss für diese bei Ehegatten ab 2012 ein Mindestbetrag von 60 Euro im Jahr gezahlt werden.

Vermietung an Verwandte: Wer ein Haus oder eine Wohnung an Angehörige vermietet, muss künftig mindestens 66 Prozent der „ortsüblichen Miete“ kassieren. Wer die Grenze unterschreitet, darf Zinsen, Reparatur- und Renovierungskosten nicht voll von der Steuer absetzen.

Lohnsteuerkarte: Weil das elektronische Verfahren noch immer nicht funktioniert, gilt die alte Pappkarte von 2010 weiter. Alle, die den Job nicht ändern, nicht heiraten oder etwa Kinder bekommen, müssen nichts unternehmen. Nur bei Änderungen sind der Arbeitgeber und das örtliche Finanzamt zu informieren, das bei Bedarf dann auch Ersatzbescheinigungen ausstellt.

Von unserer Redakteurin Ursula Samary