So schützen Sie Ihren Rechner vor Trojanern

Die Affäre um den „Staatstrojaner“ verunsichert viele Verbraucher. Welcher Schutz ist nötig? Die wichtigsten Fragen und Antworten.

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Wie kann ich mich vor Trojanern schützen?

Mit einem gängigen Schutzprogramm, früher Antivirenprogramm genannt. Wichtig ist, die Virenschutzsoftware stets aktuell zu halten. Wenn man täglich ins Internet geht, sollte die Software sich auch täglich aktualisieren. Das macht sie in der Regel automatisch – außer der Anwender unterbindet das.

Welche Schutzsoftware ist empfehlenswert?

Generell empfiehlt sich auf Windows-Rechner eine sogenannte Security-Suite: Sie erkennt eine Reihe von Schadprogrammen. Der Zoo der Schädlinge umfasst Viren, Bots, Trojaner und Adware. Man muss nicht im einzelnen wissen, was damit gemeint ist. Hinzu kommen stets Angriffsversuche aus dem Internet auf den eigenen Rechner, die von einer Firewall blockiert werden sollten. Das bewerkstelligen die Security-Suiten. Zu den Testsiegern zählen Fachzeitschriften wie „ComputerBild“ und „Chip“ regelmäßig Programme von Symantec Norton, BitDefender, F-Secure und Kaspersky. Zu Preisen zwischen 8 und 30 Euro erwirbt man meist die Nutzungserlaubnis für ein Jahr – das ist sinnvoll investiertes Geld.

Greift der Schutz auch bei dem aktuell in der Diskussion genannten Trojaner?

Ja. Die Hersteller von Antivirenschutzprogrammen gleichen ihre Informationen regelmäßig untereinander ab. Sie haben inzwischen auch dieses Schadprogramm in ihre Datenbanken aufgenommen. Der Trojaner ist zwar bereits drei Jahre alt, er wurde aber erst jetzt bekannt. Täglich kommen 30.000 neue Schadprogramme hinzu. Das meiste sind Abwandlungen altbekannter Schädlinge.

Warum dürfen die Behörden bei der Verbrecherjagd keine Trojaner einsetzen?

Das dürfen sie durchaus – in engen Grenzen. Zum Abhören von Telefonaten, die am Computer über die beliebte Skype-Software geführt werden, sind Trojaner zulässig, sofern ein Richter das genehmigt hat. Das Anfertigen von zum Beispiel wahllosen Bildschirmfotos ist dagegen verfassungswidrig – ein zu starker Eingriff in die Privatsphäre des Überwachten. So hat im Januar das Landgericht Landshut geurteilt, dass in einem Fall 60.000 Bildschirmfotos rechtswidrig erlangt wurden.

Warum ist es problematisch, dass Bayerns Behörden offensichtlich einen Trojaner einsetzten?

Weil sie damit zum Einen einer klaren Vorgabe des Bundesverfassungsgerichts zuwiderliefen. Zum andern ist dieser Trojaner laut Experten so schlampig programmiert, dass Angreifer mit Computerkenntnissen anderen gefälschtes Beweismaterial unterjubeln könnten. Ein per Behördentrojaner ferngesteuerter PC hätte auch von jemand anders ferngesteuert werden können.

Wie oft überwachen die Behörden Internetnutzer?

Laut Bundesamt für Justiz gab es im Jahr 2010 genau 997 Fälle, in denen Behörden die Internetkommunikation von Verdächtigen überwachten. Zum Vergleich: Festnetzüberwachungen gab es 3519-mal, Mobilfunküberwachungen 16.510-mal.

Wie oft kam dieser Trojaner zum Einsatz?

Mehr als einmal. Der Chaos Computer Club hat der Rhein-Zeitung plausibel gemacht, dass es sich bei dem vorgefundenen Trojaner um einen staatlichen handelt und Abwandlungen davon auf einer gewissen Zahl „anderer“ Festplatten gefunden wurden.

Warum taucht in der Dokumentation des Chaos Computer Clubs über den Trojaner ein Programmcode „23CCC23“ auf? Sind die vielleicht doch hereingefallen?

„23“ ist in der Tat ein in Hackerkreisen bekannter Spielfilm, „CCC“ die Abkürzung des Vereins. Diese Code wurde nachträglich in das CCC-Dokument eingefügt – und zwar von den CCC-Experten selbst, um einen Informanten zu schützen.

Dokumentation: Marcus Schwarze