Berlin

Rundfunkgebühren: Ein Haushalt, ein Tarif

Dieses Bild gehört der Vergangenheit an - GEZahlt wird künftig pro Haushalt und nicht mehr pro Gerät. Die Daten liefern die Einwohnermeldeämter.
Dieses Bild gehört der Vergangenheit an - GEZahlt wird künftig pro Haushalt und nicht mehr pro Gerät. Die Daten liefern die Einwohnermeldeämter. Foto: GEZ

Im neuen Jahr gibt es kein Entkommen mehr: Für jeden Haushalt in Deutschland wird ab 1. Januar ein Beitrag für den Empfang von ARD, ZDF und Deutschlandradio fällig. Der Regelbetrag von 17,98 Euro im Monat hängt dann nicht mehr davon ab, ob und wie viele Radio- und Fernsehgeräte in einer Wohnung oder Arbeitsstätte stehen. Es wird flächendeckend und lückenlos kassiert.

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Eine Wohnung, ein Beitrag, lautet die Faustregel. Nachfragen, wer welche Geräte bereithält, sollen entfallen, heißt es aus der Gebühreneinzugszentrale (GEZ) in Köln, die im Zuge der Reform übrigens umgetauft wird: Künftig firmiert sie als Beitragsservice. Mit der Umstellung reagiert die Medienpolitik auf die Internetrevolution. Längst lassen sich die Sendungen nicht nur auf dem Fernseher oder Radio empfangen, sondern auch auf PC, Smartphone oder Tablet- Computer. In Zeiten von Handys mit UKW-Radio und Mediathek mutet eine Abgabe auf die klassischen Apparate in der Tat ziemlich altmodisch an. Das lässt sich bei der Reform schon jetzt sagen: Herumschnüffelnde GEZ-Kontrolleure an der Haustür wird es nicht mehr geben. Wenn jede Wohnung, jedes Büro, jede Werkstatt und jedes Hotel zahlen muss, ist es egal, wer wo welche und wie viele Geräte besitzt.

Für Schwarzseher wird es aber eng. Die Einwohnermeldeämter teilen dem Beitragsservice Ein- oder Auszüge mit. Für die meisten Bürger wird sich vermutlich wenig ändern: Sie zahlen heute schon den Höchstbetrag. Rund 600 000 Radiohörer, die keinen Fernseher haben, müssen aber künftig deutlich tiefer in die Tasche greifen. Statt der Grundgebühr von 5,76 Euro wird dann der volle Betrag fällig – eine Staffelung nach Geräten gibt es nicht mehr. Allerdings dürften rund 1,5 Millionen Menschen auch Gebühren sparen. So muss pro Wohngemeinschaft nur noch einmal gezahlt werden, egal wie viele WGGenossen unter einem Dach leben. Ähnlich ist es bei Menschen mit eigenem Einkommen, die noch bei den Eltern wohnen: Zahlen die Eltern die Gebühr, hören und schauen die Kinder ohne Abgabe.

Für Behinderte gibt es eine Sozialklausel, bei Hotels und anderen Betrieben wird der Beitrag gestaffelt. Grundlage des Modells ist ein Gutachten des früheren Verfassungsrichters Paul Kirchhof für ARD und ZDF. Allein die Möglichkeit, öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu empfangen, macht die Abgabe zur Pflicht, schrieb Kirchhof. Im 15. Rundfunkstaatsvertrag legten die Länder den neuen Bezahlmodus fest. Ohne eine Reform, sagt Martin Stadelmaier (SPD), scheidender Chef der Mainzer Staatskanzlei und führender Medienpolitiker, würde der öffentlich-rechtliche Rundfunk bis 2020 aufgrund der demografischen Entwicklung etwa eine Milliarde an Einnahmen verlieren.

„Ob es bei den 17,98 Euro im Monat bleibt, ist noch unklar“, sagt der Medienwissenschaftler Joachim Trebbe von der Freien Universität Berlin. Das wird davon abhängen, ob mit dem neuen Modell die Einkünfte der öffentlich-rechtlichen Sender von zurzeit rund 7,5 Milliarden Euro im Jahr auf diesem Niveau gehalten werden können. Erst wenn feststeht, wie viel die neue Gebühr in die Kassen von ARD und ZDF spült, will die Finanzkommission der Sender über eine Anpassung entscheiden. Die Reform hat nicht nur Freunde. Bei den Landtagen gingen Hunderte Beschwerden ein. Der Passauer Jurist Ermano Geuer klagt vor dem Bayerischen Verfassungsgericht gegen die Gebühr. Er kritisiert, dass jeder den Beitrag zahlen muss, egal ob er die Leistung überhaupt in Anspruch nimmt oder nicht. Digitalkanäle, Mediatheken, Internet – tatsächlich haben ARD und ZDF in den vergangenen Jahren deutlich auf Expansionskurs gesetzt. Die Sender argumentieren, wenn sie die jüngere Generation erreichen wollten, müssten sie vor allem online präsent sein.

Ohnehin läuft die technische Entwicklung auf eine Verschmelzung der Empfangsgeräte hinaus. An der Stichhaltigkeit dieser Argumente gibt es viele Zweifel – etwa seitens der Presseverleger. Für sie ist die kostenlose „Tagesschau“- App eine aus gebührenfinanzierte Internetzeitung und damit unlautere Konkurrenz. Die Privatsender reiben sich vor allem an den Ausgaben für Bundesliga- Rechte und für andere Sportveranstaltungen aus dem Milliardentopf der Gebühren. „Die Nimmersatten“ heißt eine Polemik des „Handelsblatt“- Journalisten Hans- Peter Siebenhaar gegen das „Gebührenfernsehen“. Er plädiert für eine freiwillige Rundfunkgebühr. Durch mangelnde Qualität, Skandale und Vetternwirtschaft hat der öffentlich-rechtliche Rundfunk aus seiner Sicht an Rückhalt in der Gesellschaft verloren.

Der Medienwissenschaftler Trebbe glaubt, dass mit der Gebührenreform die Angebote von ARD und ZDF stärker in die Diskussion geraten. Die Zukunft der Öffentlich- Rechtlichen ist zwar in einem halben Dutzend Urteilen zementiert. „Aber dadurch, dass die neue Bereitstellungsgebühr in die Nähe einer steuerähnlichen Finanzierung rückt, die sehr umstritten ist, werden sich Zuhörer und Zuschauer fragen, was sie tatsächlich aus dem ganzen Angebot nutzen.“