Berlin

Internet: Kommt die digitale Aufsicht?

Die Bundesregierung will Verbraucher besser vor Anbietertricks im Internet schützen. Dazu prüfen Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel und Justizminister Heiko Maas (beide SPD) die Gründung einer neuen „Digitalagentur“. In ihr könnten die staatlichen Kontrollaufgaben verschiedener Stellen über das Geschäftsgebaren der Internetanbieter gebündelt werden. Bisher sind für diese Aufsicht viele verschiedene Behörden zuständig, etwa die Bundesnetzagentur, das Bundeskartellamt oder die Finanzdienstleistungsaufsicht. Es müsse „hinterfragt werden, ob die derzeitige, auf eine Vielzahl von Behörden aufgeteilte Durchsetzung der Verbraucherinteressen nachhaltig und sachgerecht ist“, heißt es in einem Zehnpunktepapier der beiden Ministerien.

Lesezeit: 1 Minute
Anzeige

Von unserer Berliner Korrespondentin Birgit Marschall

„Eine neu zu schaffende Digitalagentur könnte die Aufgaben zur Erhaltung und Förderung von funktionierenden Wettbewerbsstrukturen und der Marktregulierung zusammenfassen“, schreiben die Ministerien. Diese Frage soll „noch in dieser Legislaturperiode“ geklärt werden. Bei Telefon- und Internetverträgen plant die Regierung weitere Verschärfungen.

Eine neue Transparenzverordnung verpflichte die Telefon- und Internetanbieter, „auf der monatlichen Rechnung den Vertragsbeginn und das Ende der Mindestlaufzeit abzudrucken“. Darüber hinaus will die Regierung Warnhinweise für solche Mobilfunktarife vorschreiben, bei denen große Datenmengen in schneller Geschwindigkeit transportiert werden können. „Das schützt die Verbraucher vor unerwartet hohen Rechnungen.“

Telekom-Anbieter sollen zudem künftig ein Produktinformationsblatt veröffentlichen müssen. Darin soll der Verbraucher vor Vertragsabschluss über sämtliche Konditionen unterrichtet werden. Auf einen Blick sollen Kunden zwingend Vertragslaufzeiten, Voraussetzungen für Kündigungen und Verlängerungen, das monatlich zu entrichtende Entgelt und die Datenübertragungsrate erhalten. Der Verbraucher soll zudem selbst überprüfen können, ob vertraglich festgelegte Bandbreiten und Geschwindigkeiten eines Internetanschlusses eingehalten werden.