Hintergrund: Was machen Aufsichtsrat und Vorstand?
Der Vorstand besteht aus einer oder mehreren Personen. Aktiengesellschaften mit einem Grundkapital von mehr als 3 Millionen Euro müssen zwei Mitglieder im Vorstand haben.
Der Aufsichtsrat wählt die Vorstandsmitglieder für höchstens fünf Jahre. Eine Wiederwahl ist möglich. Dem Aufsichtsrat hat der Vorstand unter anderem regelmäßig über die Geschäftspolitik, die Rentabilität von Eigen- und Gesamtkapital und die Geschäftsentwicklung zu berichten. In Krisensituationen (Verlust, Überschuldung, Illiquidität) hat der Vorstand besondere Pflichten und muss zum Beispiel die Hauptversammlung einberufen oder ein Konkursverfahren eröffnen.
Der Aufsichtsrat überwacht die Geschäftsführung und ist das bestimmende Kontrollgremium einer Aktiengesellschaft. Die Mitglieder des Aufsichtsrats werden von der Hauptversammlung gewählt.
Bei der AG, dem hauptsächlichen Einsatzbereich des Aufsichtsrates, sind in Deutschland mindestens drei und maximal 21 Mitglieder im Aufsichtsrat – je nach Betriebsgröße und Grundkapital – erforderlich.
Außer der Befugnis, die Geschäftsführung zu überwachen, haben die Mitglieder des Aufsichtsrats auch noch die Aufgaben der Prüfungspflicht und der Berichtspflicht. Das bedeutet, dass der Aufsichtsrat zum Beispiel den Jahresabschluss und Lagebericht prüft und seine Erkenntnisse der Hauptversammlung vorstellt. In der Hauptversammlung treffen sich alle Aktionäre. Sie erhalten dort Informationen und beschließen unternehmensbezogene Vorgänge – also zum Beispiel, wer im Aufsichtsrat sitzt.