Rheinland-Pfalz

Die Luft für Bamberger wird dünner

Justizminister Heinz Georg Bamberger.
Justizminister Heinz Georg Bamberger. Foto: dpa

Bei dem Koblenzer Landgerichtspräsidenten Hans Josef Graefen klingelt pausenlos das Telefon. Auf den Fluren der Justiz gibt es überall nur ein Thema: Graefens Sieg gegen Justizminister Heinz Georg Bamberger (SPD) und über die Schmach beim rechtswidrigen Auswahlverfahren wie vor Koblenzer Verwaltungsgerichten.

Lesezeit: 3 Minuten
Anzeige

Rheinland-Pfalz. Bei dem Koblenzer Landgerichtspräsidenten Hans Josef Graefen klingelt pausenlos das Telefon. Auf den Fluren der Justiz gibt es überall nur ein Thema: Graefens Sieg gegen Justizminister Heinz Georg Bamberger (SPD) und über die Schmach beim rechtswidrigen Auswahlverfahren wie vor Koblenzer Verwaltungsgerichten.

Immer wieder ist zu hören: „Bamberger ist nach dem ihm attestierten Verfassungsbruch und dem Rechtsbruch beim Auswahlverfahren für den Chefposten am Oberlandesgericht (OLG) nicht mehr zu halten.“ Manche setzen hinzu: „Ministerpräsident Kurt Beck muss sich doch den Rücken freimachen.“ Ein anderer kommentiert: „Einen solchen Tiefschlag für einen Justizminister hat es noch nicht gegeben.“

Bamberger soll bei der Nachricht, dass er unrühmliche Rechtsgeschichte geschrieben hat, bei der Justizministerkonferenz in Berlin aus allen Wolken gefallen sein. Denn er musste hören: Das Bundesverwaltungsgericht hebt sein Besetzungsverfahren auf, weil es von der Auswahl seines Favoriten Ralf Bartz bis zu dessen Blitzernennung rechtswidrig war. Bartz, den er Graefen vorgezogen hatte, muss das Dienstzimmer mit Rheinblick verlassen. In Bambergers Ministerium soll es zur gleichen Zeit „wie in einem Bienenschwarm“ zugegangen sein. Helle Aufregung habe sich verbreitet, heißt es. Dass sich der Minister erst äußern will, wenn das schriftliche Urteil nach Wochen eintrifft, stößt auf Unverständnis. „Die ausführliche Begründung kann für ihn nur schlimmer sein als die kurze Erklärung vorab“, wird erwartet.

Die Debatte ums Debakel wird bis dahin nicht so schnell abreißen. Als in der Justiz die Nachricht ankommt, dass ihr Minister keinesfalls an Rücktritt denkt, stößt ein Richter nur aus: „Politische Moral adé.“ Ein anderer, der Bamberger gut kennt, wundert sich nicht: „Er fühlt sich immer im Recht.“

Bambergers Kritiker berichten genüsslich aus der Verhandlung in Leipzig. Dort habe der Anwalt des Landes gebeten, es doch bei einer „Warnschuss-Entscheidung zu belassen“, damit Bartz im Amt bleibt. Die kühle Abfuhr des Bundesgerichts: „Wir wollen die Lippen nicht nur spitzen, sondern auch pfeifen.“ Angesichts des krassen Rechtsbruchs „muss mit scharfem Schwert reagiert werden“.

Koblenzer Richter in der Kritik

Bei der Rüge für Bamberger schwingt auch Kritik an Koblenzer Verwaltungsgerichten mit, die seine Entscheidung stützten. „Dabei spekulierten sie nur auf ausreichende Stellen“, meint ein aus dem Landesdienst abgewanderter Jurist spitz. Der Präsident des Oberverwaltungsgerichts, Professor Karl-Friedrich Meyer, verteidigt die Richter: Die unteren Instanzen hätten sich klar an jahrzehntelanger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts orientiert, wonach die Besetzung einer Stelle nicht rückgängig gemacht wird und der unterlegener Bewerber allenfalls Anspruch auf Schadensersatz hat. Kurz: Graefen hätte Bezüge wie Bartz erhalten.

So argumentieren auch viele SPD-Politiker. Für einen ehemaligen Richter ist dies pure Rechtsverdrehung von Leuten, die den Amtseid geleistet haben, die Verfassung zu schützen„. Der ehemalige OLG-Richter, Hartmut von Tzschoppe reagiert auch verärgert, weil das Bundesverwaltungsgericht schon 2003, vier Jahre vor der Blitzernennung, entschieden hat: Die Ämterstabilität gilt nicht, wenn ein Dienstherr Rechtsschutz vereitelt und Grundrechte verletzt. Darauf hat auch das Bundesverfassungsgericht im September 2007 im Fall Graefen verwiesen.

Überraschte Genossen

Die überraschten Genossen verteidigen Bamberger: Mit dem Seiteneinsteiger Bartz aus dem Landessozialgericht habe er “mit Standesdünkel und Seilschaften aufräumen wollen„, wonach ein OLG-Präsident immer aus der ordentlichen Gerichtsbarkeit kommen muss. Einer fügt aber hinzu: “Mit Brachialgewalt geht es nicht.„ SPD-Abgeordneter Carsten Pörksen (Bad Kreuznach) gibt schon zu, dass eine Rücktrittsforderung von Ex-Justizminister Herbert Mertin (FDP) “natürlich ein ganz anderes Gewicht hat" als die der CDU. Aber die FDP, die Bamberger Rechtsbeugung vorwirft, sei eben auch im Wahlkampf. Vor dem Parteitag, der Beck zum Spitzenkandidaten wählt, gehen viele SPD-Abgeordnete noch davon aus, dass Beck Bamberger hält.

Aber es stellt sich auch die Frage, ob der durch Verfassungsbruch ins Amt gehievte Bartz weiter dem Verfassungsgerichtshof angehören darf. Präsident Meyer erklärt: Bartz ist als Richter vom Landtag für sechs Jahre gewählt. Daran ändere sich jetzt nichts.

Von unserer Redakteurin Ursula Samary