Bafög wird kräftig angehoben

Bafög: Mit Beginn des Schuljahres 2016 sowie des Wintersemesters 2016/17 werden die Bafög-Bedarfssätze um 7 Prozent angehoben: Studierende mit eigener Wohnung könnten dann bis zu 735 Euro monatlich erhalten. Wer noch bei den Eltern wohnt, kann maximal 537 Euro Bafög beziehen.

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Meister-Bafög: Die Zuschüsse für Handwerker während ihrer Fortbildung zum Meister werden ab 1. August 2016 angehoben. Die Höchstbeträge zum Unterhalt steigen für Alleinstehende von 697 auf 760 Euro im Monat. Für Verheiratete mit einem Kind klettert der Fördersatz von 1222 auf 1238 Euro, bei zwei Kindern von 1332 auf 1473 Euro. Für Alleinerziehende wird er von 907 auf 1003 Euro angehoben, Außerdem erhalten sie einen Zuschlag zur Kinderbetreuung von 130 Euro.

Nachwuchswissenschaftler: Extrem kurzfristige Zeitverträge an den Hochschulen soll es nicht mehr geben. Mit der Reform des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes sollen verlässlichere Karrierewege sichergestellt werden. Bisher hatte etwa jeder zweite Arbeitsvertrag an den Hochschulen nur ein Jahr Laufzeit. Diese soll sich nun „im Wesentlichen“ daran orientieren, wie lang eine Promotion oder ein Forschungsprojekt dauert.