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Raubgrabungen: Die Gesetzeslage

Bei Raubgrabungen wird häufig antiker Schmuck gefunden.
Bei Raubgrabungen wird häufig antiker Schmuck gefunden. Foto: dpa

Raubgrabungen sind in Deutschland illegal: Die Suche nach archäologischen Funden ist ohne Erlaubnis der Denkmalbehörde verboten. Verkaufen Schatzsucher ihre Funde, kann wegen Unterschlagung und Hehlerei ermittelt werden.

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Unsicher ist die Rechtslage bei Zufallsfunden. Einige Bundesländer sichern dem Finder per Gesetz die Hälfte des Schatzes zu. Nach Expertenschätzung plündern bis zu 30 000 Hobby-Archäologen mit Metallsonden antike Stätten in Deutschland. Je nach Gerät und Bodenbeschaffenheit können sie Münzen, Waffen und andere Metallobjekte in bis zu 1,50 Meter Tiefe aufspüren. Der Schaden ...