Vermittlung: Diese Stellen helfen bei einer Beschwerde

In einigen Fällen hat der geschädigte Flugreisende alles in seiner Pflicht liegende getan, Belege gesammelt und ist mit dem Veranstalter oder der Fluglinie fristgerecht in Kontakt getreten – doch anstatt entschädigt zu werden, wird er nur vertröstet, oder es meldet sich niemand. „Wir erleben in erschreckender Häufigkeit, dass sich Fluggesellschaften bei Verspätungen weigern, Ausgleichzahlungen zu leisten“, sagt Christian Gollner, Rechtsreferent der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz.

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In so einer Situation heißt es, nicht aufzugeben: Es gibt Stellen, an die man sich wenden kann, ohne gleich einen Rechtsanwalt einschalten zu müssen und somit hohe Kosten zu riskieren. Das Luftfahrt- Bundesamt (LBA) ist die offizielle Durchsetzungs- und Beschwerdestelle für die Rechte der Fluggäste bei Annulierung, Verspätung und Nichtbeförderung. Sie nimmt telefonisch sowie schriftlich Beschwerden und Anzeigen geschädigter Reisender entgegen. Dort werden die Anliegen geprüft und einer Erstbewertung unterzogen.

„Besteht die Möglichkeit, dass ein Verstoß gegen die EU-Verordnungen vorliegt, kann das LBA ein Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen das betroffene Unternehmen einleiten“, sagt Pressereferentin Cornelia Cramer. „Im Rahmen dieses Verfahrens kann ein Bußgeld bei nachgewiesenen Verstößen verhängt werden.“ Der Anzeigeerstatter erhält dann eine Nachricht. Garantieren, dass die Fluggesellschaft dann den Forderungen des geschädigten Passagiers nachgibt, kann das LBA nicht.

„Ziel ist es, die Anwendung der Fluggastrechte-Verordnungen in Deutschland zu sichern und die Ursachen für Fluggastanzeigen zu verringern“, so Cornelia Cramer. Aufgabe des LBA ist es, die Einhaltung der EU-Verordnungen sicherzustellen. Erfahrungsgemäß erhält der geschädigte Reisende dann aber, was ihm zusteht. Ist dem nicht so, bleibt ihm nur der zivilrechtliche Weg. „In vielen Fällen kommen Verbraucher erst nach Einschaltung eines Anwalts zu ihrem Recht“, sagt Christian Gollner von der Verbraucherzentrale.

Abhilfe soll ab dem 1. November eine Schlichtungsstelle schaffen, an die sich Passagiere bei Beschwerden wenden können. Laut dem neuen Gesetz haben Fluggesellschaften zunächst die Möglichkeit, sich freiwillig an einer privatrechtlich organisierten Schlichtung zu beteiligen, beispielsweise an der Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr. Des Weiteren sollen Fluggäste zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten die Möglichkeit bekommen, eine Bundesbehörde um Hilfe zu bitten, wenn ein Luftfahrtunternehmen nicht an einem privatrechtlich organisiertem Schlichtungsverfahren teilnimmt.

Dafür soll das Bundesamt für Justiz ab November Ansprechpartner sein. Die Schlichtungsstellen sollen dann eingreifen, wenn die Fluglinie nicht innerhalb von zwei Monaten auf die Schadensersatzforderungen des Fluggastes reagiert. Anfallende Kosten für ein Verfahren soll dann die Fluggesellschaft bezahlen.

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Alle Informationen und Anzeigeformulare des Luftfahrt- Bundesamts gibt es auf der Internetseite www.lba.de. Außerdem ist das Bürgertelefon unter Tel. 0531/235 51 15 zu erreichen.