So funktioniert das Ehegattensplitting

Durch das Ehegattensplitting wird die Steuerbelastung von Eheleuten gesenkt. Letztlich wird das Gesamteinkommen gedanklich durch zwei geteilt („gesplittet“) und darauf der Steuertarif angelegt.

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Durch das Ehegattensplitting wird die Steuerbelastung von Eheleuten gesenkt. Letztlich wird das Gesamteinkommen gedanklich durch zwei geteilt („gesplittet“) und darauf der Steuertarif angelegt.

Schließlich werden die beiden Steuerbeträge verdoppelt und zur Gesamtschuld addiert. Vor allem wenn ein Partner deutlich mehr verdient als der andere oder Alleinverdiener ist, ergibt sich ein erheblicher Steuervorteil – maximal mehr als 15 000 Euro. Den Staat kostete das zuletzt 15,5 Milliarden Euro pro Jahr.

Verdienen beide Partner gleich viel, haben sie vom Splitting nichts. Durch den progressiven Steuertarif entsteht ein „Splittingvorteil“ gegenüber unverheirateten Paaren mit gleichem Haushaltseinkommen. Eingetragene Lebenspartnerschaften wurden bei der Einkommensteuer wie Unverheiratete behandelt. Homo-Ehen, ob mit oder ohne Kinder, sind also wirtschaftlich schlechter gestellt.