Prozessurteil: Transsexuelle zu höherer Strafe verurteilt

Koblenz. Wegen siebenfachen Diebstahls und dreifachen Computerbetrugs ist eine 51-jährige Transsexuelle vom Landgericht Koblenz zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren verurteilt worden.

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Von unserem Mitarbeiter Dieter Junker

Die 7. Kleine Strafkammer hob damit ein Urteil des Amtsgerichts Cochem vom Juli, das die Angeklagte in erster Instanz zu einer Haftstrafe von 32 Monaten verurteilt hatte, teilweise auf. Gegen das damalige Urteil hatten sowohl die Angeklagte als auch die Staatsanwaltschaft Berufung eingelegt (RZ berichtete).

Anders als das Cochemer Amtsgericht sah es das Landgericht als zweifelsfrei erwiesen an, dass die 51-jährige Angeklagte nicht nur die fünf Diebstähle in Neumagen-Dhron, Erpel, Alf, Ulmen und Kaisersesch, für die sie auch in Cochem verurteilt wurde, begangen hatte, sondern auch Diebstähle in Zell und Höhn im Westerwald, bei denen mit erbeuteten EC-Karten zudem Geldbeträge abgehoben wurden. „In allen Fällen gab es die gleiche Vorgehensweise, immer wurde nur Bargeld erbeutet, nicht aber Wertsachen“, sagte die Vorsitzende Richterin Andrea Wild-Völpel. Zudem war die Kammer überzeugt davon, dass auf den Bildern der Kameraüberwachung in den Banken die Angeklagte ebenfalls deutlich zu erkennen ist. Daher folgte sie der Berufung der Staatsanwaltschaft, den Einspruch der Angeklagten gegen das Cochemer Urteil wies die Kammer dagegen ab. „Hier spricht im Gegenteil vieles dafür, dass die Angeklagte seit Jahrzehnten mit Diebstählen ihren Lebensunterhalt verdient“, so die Richterin.

Vor dem Landgericht hatte die 51-Jährige ein Teilgeständnis abgelegt, was als strafmildernd bewertet wurde. Schwer wogen allerdings die zahlreichen einschlägigen Vorstrafen, die zudem teilweise in Bewährungszeiten begangen worden waren. Die letzte Bewährungsstrafe erging erst im April 2011, wenige Tage, bevor schon die nächsten Straftaten von der Frau begangen wurden.

In der Urteilshöhe folgte die Kammer dem Antrag der Staatsanwaltschaft, der Pflichtverteidiger bezeichnete das Cochemer Urteil ebenfalls als zutreffend. „Dies ist ein Fall, der der Verteidigung nicht unbedingt Spaß macht“, betonte der Anwalt. Zu Beginn des zweiten Verhandlungstages hatte die Angeklagte für einen kleinen Eklat gesorgt, als sie unter Hinweis auf die Dauer der ersten Sitzung über Rückenschmerzen klagte und einen Arzt verlangte. In Sitzungspausen legte sie sich zudem deshalb auf den Boden und drohte dem Gericht sogar eine Anzeige wegen Körperverletzung an.