Chronologie: Der Verfassungsstreit um den Nachtragshaushalt

Hannelore Kraft
Die nordrhein-westfälische Ministerpräsidentin Hannelore Kraft (SPD) im Landtag in Düsseldorf. Der Nachtragshaushalt der rot-grünen Landesregierung steht auf dem Prüfstand. Foto: DPA

Düsseldorf . Die Haushaltspolitik ist das wichtigste Konfliktfeld zwischen Minderheitsregierung und Opposition in Nordrhein-Westfalen. Die wichtigsten Stationen des Streits.

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Düsseldorf – Die Haushaltspolitik ist das wichtigste Konfliktfeld zwischen Minderheitsregierung und Opposition in Nordrhein-Westfalen. Die wichtigsten Stationen des Streits.

16. Dezember 2010 – Der Landtag verabschiedet den Nachtragshaushalt 2010 mit einer Rekordverschuldung von 8,4 Milliarden Euro. Neben SPD und Grünen stimmen auch einige Abgeordnete der Linken mit Ja. 1,3 Milliarden Euro sind für den Risikofonds WestLB vorgesehen.

21. Dezember 2010 – CDU und FDP reichen Verfassungsklage ein und beantragen eine einstweilige Anordnung, um die Schuldenaufnahme zu stoppen.

12. Januar 2011 – Das Landesverfassungsgericht schlägt der Landesregierung vor, bis zum Urteil keine Rücklagen aus neuen Krediten zu bilden. Finanzminister Norbert Walter-Borjans (SPD) teilt mit, er habe den Nachtragshaushalt bereits ordnungsgemäß vollzogen.

18. Januar 2011 – Das Gericht setzt den Nachtragshaushalt per einstweiliger Anordnung teilweise außer Kraft. Die Landesregierung darf die WestLB-Rücklage nicht aus Krediten auffüllen.

25. Januar 2011 – Walter-Borjans teilt überraschend mit, dass er 1,3 Milliarden Euro weniger ausgegeben hat als noch im Dezember geplant. Die Opposition wirft ihm Täuschung des Parlaments vor und verlangt seine Abberufung.

05. März 2011 – SPD-Fraktionschef Norbert Römer droht der CDU mit Neuahlen, falls sie auch gegen den Haushalt 2011 klagen sollte. Die CDU erklärt: „Wir stehen Gewehr bei Fuß.“

15. März 2011 – Das Landesverfassungsgericht in Münster erklärt den Nachtragshaushalt 2010 für verfassungswidrig. Es sei nicht ausreichend begründet worden, warum die hohe Neuverschuldung zur Bekämpfung eines wirtschaftlichen Ungleichgewichts erforderlich sei. dpa