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Simmern

Neues Urteil nach Berufung: Jakobs-Sperre gilt nur als Trainer

Von Mirko Bernd
Jörg Jakobs blickt nachdenklich in die Zukunft, als Trainer bleibt er nach der Berufungsverhandlung bis 31. März 2022 gesperrt.  Foto: hjs-Foto
Jörg Jakobs blickt nachdenklich in die Zukunft, als Trainer bleibt er nach der Berufungsverhandlung bis 31. März 2022 gesperrt. Foto: hjs-Foto

Es hat etwas länger gedauert, aber das Urteil der Bezirksspruchkammer Mitte in der Causa „Jörg Jakobs“ steht nun fest. Die von Jakobs eingereichten Berufungen gegen die Urteile der Kreisspruchkammer Hunsrück/ Mosel (wir berichteten) wurden mit der Maßgabe verworfen, dass der Tenor neu gefasst wurde. Beim Tenor handelt es sich um den Kern einer gerichtlichen Entscheidung, sei es ein Beschluss oder ein Urteil.

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Das Urteil der Bezirksspruchkammer lautet: Jakobs wird wegen Verstoßes gegen Paragraf 33a Nummer 1 und 2a der Strafordnung, der sich mit Strafen gegen Trainer und Übungsleiter beschäftigt, in sieben tatmehrheitlichen Fällen, wie es im Sportjuristendeutsch heißt, mit einer Gesamtgeldstrafe in Höhe von 700 Euro belegt – mit Gebühren beläuft sich ...